DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A6.5 -  bgi-8651_bild05.jpg  Instandhaltungs- und Prüffristen

Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen von Atemschutzgeräten sind nach den Gebrauchsanleitungen der Hersteller durchzuführen. Empfehlungen für die Instandhaltung und Prüfung von Vollmasken und Pressluftatmern sind den Tabellen 1 und 2 zu entnehmen.

Tabelle 1:
Fristen für Vollmasken (Quelle: BGI/GUV-I 8674)

Art der durchzuführenden ArbeitenMaximalfristen
(Kurzbemerkungen)Vor GebrauchNach GebrauchHalbjährlichZwei JahreVier JahreSechs Jahre
Reinigung und Desinfektion*
Sicht-, Funktions- und Dichtprüfung**
Wechsel der Ausatemventilscheibe
Wechsel der Sprechmembran
Kontrolle durch den Gerätträger

Bei der zweijährigen Frist für Atemanschlüsse wird davon ausgegangen, dass einmal gereinigte und desinfizierte Masken luftdicht verpackt gelagert werden. Andernfalls gilt eine halbjährliche Frist. Nach jeder Reinigung/Desinfektion sind die Atemanschlüsse grundsätzlich zu prüfen.

Bei luftdicht verpackten Geräten, die keinen erhöhten klimatischen und mechanischen Belastungen, z.B. Mitführen auf Fahrzeugen, ausgesetzt sind, kann die Frist auf zwei Jahre verlängert werden.

Tabelle 2:
Fristen für Pressluftatmer (Quelle: BGI/GUV-I 8674)

Gerät PressluftatmerArt der durchzuführenden ArbeitenMaximalfristen
(Kurzbemerkungen)Vor GebrauchNach GebrauchHalbjährlichZwei JahreVier JahreSechs Jahre
Pressluftatmer, komplettReinigung
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung
Kontrolle durch den Geräteträger
Lungenautomat (LA)Reinigung und Desinfektion
Wechsel der Membran*
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung
Lungenautomat
einschließlich Schlauch
Grundüberholung
Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne LA u. FlascheGrundüberholung
Druckluft, Druckluftflaschen und -ventile

Erfolgt die Sichtprüfung der Membran nach jedem Gebrauch, gilt die vierjährige Wechselfrist. Erfolgt die Sichtprüfung halbjährlich, gilt die zweijährige Wechselfrist