Abschnitt A6.5 - Instandhaltungs- und Prüffristen
Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen von Atemschutzgeräten sind nach den Gebrauchsanleitungen der Hersteller durchzuführen. Empfehlungen für die Instandhaltung und Prüfung von Vollmasken und Pressluftatmern sind den Tabellen 1 und 2 zu entnehmen.
Tabelle 1:
Fristen für Vollmasken (Quelle: BGI/GUV-I 8674)
Art der durchzuführenden Arbeiten | Maximalfristen | |||||
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(Kurzbemerkungen) | Vor Gebrauch | Nach Gebrauch | Halbjährlich | Zwei Jahre | Vier Jahre | Sechs Jahre |
Reinigung und Desinfektion* | • | • | ||||
Sicht-, Funktions- und Dichtprüfung** | • | • | ||||
Wechsel der Ausatemventilscheibe | • | |||||
Wechsel der Sprechmembran | • | |||||
Kontrolle durch den Gerätträger | • |
Bei der zweijährigen Frist für Atemanschlüsse wird davon ausgegangen, dass einmal gereinigte und desinfizierte Masken luftdicht verpackt gelagert werden. Andernfalls gilt eine halbjährliche Frist. Nach jeder Reinigung/Desinfektion sind die Atemanschlüsse grundsätzlich zu prüfen.
Bei luftdicht verpackten Geräten, die keinen erhöhten klimatischen und mechanischen Belastungen, z.B. Mitführen auf Fahrzeugen, ausgesetzt sind, kann die Frist auf zwei Jahre verlängert werden.
Tabelle 2:
Fristen für Pressluftatmer (Quelle: BGI/GUV-I 8674)
Gerät Pressluftatmer | Art der durchzuführenden Arbeiten | Maximalfristen | |||||
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(Kurzbemerkungen) | Vor Gebrauch | Nach Gebrauch | Halbjährlich | Zwei Jahre | Vier Jahre | Sechs Jahre | |
Pressluftatmer, komplett | Reinigung | • | • | ||||
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung | • | • | |||||
Kontrolle durch den Geräteträger | • | ||||||
Lungenautomat (LA) | Reinigung und Desinfektion | • | • | ||||
Wechsel der Membran* | • | • | |||||
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung | • | • | |||||
Lungenautomat einschließlich Schlauch | Grundüberholung | • | |||||
Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne LA u. Flasche | Grundüberholung | • | |||||
Druckluft, Druckluftflaschen und -ventile |
Erfolgt die Sichtprüfung der Membran nach jedem Gebrauch, gilt die vierjährige Wechselfrist. Erfolgt die Sichtprüfung halbjährlich, gilt die zweijährige Wechselfrist