DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A5 - A5 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe im Feuerwehrhaus

Gefahrstoffe werden in Feuerwehrhäusern und feuerwehrtechnischen Einrichtungen für verschiedene Zwecke und in unterschiedlichen Mengen verwendet. Feuerwehrangehörige müssen wissen, wie und woran man Gefahrstoffe erkennt und was bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachten ist.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

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Wartungsstation mit Gefahrstoffen

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Beim Verdünnen von Ameisensäure Spritzer in die Augen bekommen.

  • Die Abgase der Kettensäge verursachten starke Übelkeit und Schwindelgefühl.

  • Bei Reparaturarbeiten an einer Kraftstoffleitung kam es zu einer kleinen Verpuffung.

Beispiele für typische Gefahrstoffe im Feuerwehrdienst:

  • Abgase von Verbrennungsmotoren

  • Dämpfe von Vergaserkraftstoffen und Kaltreinigern

  • Säuren (Salzsäure, Ameisensäure zur Dekontamination u.a.) und Laugen (Natronlauge, Salmiakgeist u.a.)

  • Betriebsstoffe, z.B. Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren

  • Biozide und Desinfektionsmittel, z.B. Peressigsäure

  • Desinfektionsreiniger (quartäre Ammoniumverbindungen) für Atemschutzgeräte

  • Reinigungsmittel für Arbeitsflächen und Arbeitsmittel sowie Schutzkleidung

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen insbesondere durch

  • schädigende Wirkung von Stoffen und Produkten, wenn

    • Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe über Mund und Nase eingeatmet werden und in den Körper gelangen,

    • Feststoffe, Stäube oder Flüssigkeiten verschluckt werden und über den Mund in den Körper gelangen,

    • Gase, Dämpfe, Schwebstoffe oder Flüssigkeiten durch Hautresorption in den Körper gelangen,

    • hautschädigende (reizende, ätzende oder sensibilisierende) Flüssigkeiten oder Stäube auf die Haut gelangen.

  • Brand und Explosion,

    • z.B. beim Betanken von Kraftstoffbehältern.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziele:

  • Feuerwehrangehörige, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, müssen mit geeigneten Schutzmaßnahmen vor den auftretenden Gefährdungen durch Gefahrstoffe geschützt werden. So sind z.B. Verbrennungsmotoren so zu betreiben, dass Feuerwehrangehörige durch Abgase nicht gefährdet werden.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen" (Gefahrstoffverordnung) mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), z.B. TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"

  • UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)

  • Information "Chemikalienschutzhandschuhe" (BGI/GUV-I 868)

  • Information "Kaltreiniger" (GUV-I 880)

  • Information "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im öffentlichen Dienst" (BGI/GUV-I 8555)

  • Information "Gefahrstoffe in Werkstätten" (GUV-I 8625)

  • Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS) www.dguv.de

  • Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (WINGIS), www.wingis-online.de

  • Stoff- und produktspezifische Sicherheitsdatenblätter der Hersteller/Lieferanten