Abschnitt A3.9 - Feuerwehrschutzschuhwerk
Schutzwirkung:
Schutz gegen
mechanische Gefährdungsfaktoren,
thermische Gefährdungsfaktoren,
Gefahren durch elektrischen Strom,
klimatische Gefährdungsfaktoren.
Anforderungen:
Feuerwehrschutzschuhwerk muss den Anforderungen der DIN EN 15 090 entsprechen.
Kennzeichnung:
Die Kennzeichnung erfolgt mit
Zeichen des Herstellers,
Typenbezeichnung des Herstellers,
Herstellungsland,
Nummer der Norm "DIN EN 15 090",
Piktogramm mit der Bezeichnung "F2A".
Schnürstiefel und Schaftstiefel aus Leder
Wiederkehrende Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit:
Festgestellter Mangel | Behebung |
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Abgelaufenes Profil | Sohle durch den Hersteller ersetzen lassen |
Leder an Zehenschutzkappe abgelöst | aussondern |
Naht offen | aussondern |
Reißverschluss defekt | durch den Hersteller ersetzen lassen |
Schnürsenkel defekt | nur durch Originalschnürsenkel erneuern |
Mechanische Beschädigung oder Beschädigung durch Wärme-Einwirkung | aussondern |
Im Schuh kein richtiger Halt | Schuhgröße wechseln oder bei Schnürstiefeln auf richtige Schnürung achten |