DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
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Abschnitt A3.3 - Universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung (Brandbekämpfung in Gebäuden)
Schutzwirkung:
Anforderungen:
Wahrnehmbarkeit:
Eine geeignete Warnmaßnahme bei Gefährdungen durch den Straßenverkehr ist im Sinne von § 17 (3) UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53) z.B. das Tragen von Feuerwehrschutzjacken und -hosen, die die Anforderungen nach DIN EN 469:2007 Anhang B erfüllen, wenn durch diese
bei Tag und bei Nacht eine ausreichende Wahrnehmbarkeit gegeben ist (Ausstattung mit retroreflektierendem und fluoreszierendem bzw. kombiniertem Material) und
die retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen so angeordnet sind, dass die Konturen des Körpers erkennbar sind.
Die für eine entsprechende Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit der Körperkontur empfohlene Verteilung der retroreflektierenden und fluoreszierenden Warnbestreifung ist auf den folgenden Zeichnungen dargestellt. Markiert sind hier Flächen, auf denen diese Bestreifung (mindestens je 0,13 m2 retroreflektierendes und 0,2 m2 fluoreszierendes Material gemäß DIN EN 469:2007, Anhang B) aufgebracht werden soll.
Um ein möglichst einheitliches Signalbild von Feuerwehrangehörigen im Sinne einer Körperkonturmarkierung zu erzielen, sollen die Feuerwehrschutzhosen ebenfalls mit retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen gemäß der Anlage ausgerüstet sein, auch wenn die Feuerwehrschutzjacke allein bereits die notwendigen Flächen aufweist. Sollten die erforderlichen Flächen retroreflektierender und fluoreszierender Warnbestreifung nicht auf der Jacke allein aufgebracht werden können, besteht auch die Möglichkeit, eine Feuerwehrschutzjacke mit einer Feuerwehrschutzhose, für die gemeinsam die Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen an eine entsprechende Wahrnehmbarkeit einer Zertifizierungsstelle vorliegt, zu kombinieren. Die Erkennbarkeit der Körperkontur muss auch in diesem Fall erhalten bleiben.
Alternativ zu Kleidung, die die DIN EN 471 Klasse 2 erfüllt, kann als Warnmaßnahme auch Feuerwehrschutzkleidung gemäß "Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung" Teil 1, Teil 1 zusammen mit Teil 4, oder Feuerwehrschutzkleidung, die bezüglich der Wahrnehmbarkeit wie Schutzkleidung nach HuPF Teil 1 und 4 ausgestattet ist, verwendet werden. Des Weiteren können auch die bisher von den Unfallversicherungsträgern und Bundesländern in Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet als geeignete Warnmaßnahme im Sinne des § 17 (3) UVV "Feuerwehren" anerkannten Schutzkleidungen verwendet werden.
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Abschnitt A1, A1 Die gesetzliche Unfallversicherung
Abschnitt A2, A2 Erste Hilfe
Abschnitt A2.1, Organisation der Ersten Hilfe
Abschnitt A2.2, Ausbildung in Erster Hilfe
Abschnitt A2.3, Weitere Hinweise
Abschnitt A3, A3 Persönliche Schutzausrüstungen
Abschnitt A3.1, Grenzen persönlicher Schutzausrüstungen
Abschnitt A3.2, Persönliche Schutzausrüstungen
Abschnitt A3.4, Designbeispiel einer Feuerwehrschutzjacke, Variante I
Abschnitt A3.5, Designbeispiel einer Feuerwehrschutzjacke, Variante II
Abschnitt A3.6, Designbeispiel einer Feuerwehrschutzhose (wahlweise Bund- oder Latzhose)
Abschnitt A3.7, Feuerwehrhelm
Abschnitt A3.8, Feuerwehrschutzhandschuhe
Abschnitt A3.9, Feuerwehrschutzschuhwerk
Abschnitt A4, A4 Feuerwehr im Straßenverkehr
Abschnitt A4.1, Sonderrechte (§ 35 StVO)
Abschnitt A4.2, Blaues Blinklicht (§ 38 StVO)
Abschnitt A5, A5 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Abschnitt A5.1, Schutzmaßnahmen:
Abschnitt A5.2, Gefahrstoff-Kennzeichnung
Abschnitt A5.3, Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem
Abschnitt A5.4, Tipps für Unterweisungen
Abschnitt A5.5, Fragen zur Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Feuerwehrhaus
Abschnitt A6, A6 Atemschutzgeräte
Abschnitt A6.1, Allgemeines
Abschnitt A6.2, Einteilung der Atemschutzgeräte
Abschnitt A6.3, Isoliergeräte (Pressluftatmer)
Abschnitt A6.4, Ordnungsgemäßer Zustand
Abschnitt A6.5, Instandhaltungs- und Prüffristen
Abschnitt A6.6, Filtergeräte
Abschnitt A7, A7 Atemschutzgeräteträger
Abschnitt A7.1, Fachliche Eignung
Abschnitt A.8, A8 Mehr Sicherheit durch Unterweisung
Abschnitt A8.1, Verantwortung und Organisation der Unterweisung
Abschnitt A8.2, Methoden der Unterweisung
Abschnitt A8.3, Einsatzmöglichkeiten von Medien
Abschnitt A8.4, Fragen zur Vorbereitung einer Unterweisung (Muster)
Abschnitt B1, B1 Sichere Verkehrswege
Abschnitt B1.1, Sichere An- und Abfahrt am Feuerwehrhaus
Abschnitt B1.2, PKW-Stellplätze und sichere Verkehrswege im Freien
Abschnitt B1.3, Verkehrswege in Gebäuden
Abschnitt B1.4, Fußböden in Gebäuden
Abschnitt B2, B2 Künstliche Beleuchtung
Abschnitt B2.1, Künstliche Beleuchtung von Außenbereichen
Abschnitt B.2.2, Künstliche Beleuchtung in Gebäuden
Abschnitt B2.3, Instandhaltung von Beleuchtungseinrichtungen
Abschnitt B3, B3 Sichere Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge
Abschnitt B3.1, Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in bestehenden Feuerwehrhäusern - Mindestanforderungen
Abschnitt B3.2, Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge - Planungsgrundlagen für den Neubau oder bauliche Änderungen
Abschnitt B4, B4 Sichere Durchfahrten und Feuerwehrtore
Abschnitt B4.1, Durchfahrten in Feuerwehrhäusern - Mindestanforderungen
Abschnitt B4.2, Durchfahrten in Feuerwehrhäusern - Planungsgrundlagen für den Neubau oder bauliche Änderungen
Abschnitt B4.3, Hinweise für sichere Tore
Abschnitt B5, B5 Sichere Werkstätten
Abschnitt B5.1, Fahrzeug-Instandhaltung
Abschnitt B5.2, Sichere Werkstatträume und Werkstatteinrichtungen
Abschnitt B5.3, Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen gegen Bewegungen
Abschnitt B5.4, Brand- und Explosionsgefahren
Abschnitt B5.5, Laderäume und Umgang mit Akkumulatoren
Abschnitt B5.6, Beispiele für praktische und ergonomische Lösungen im Werkstattbereich
Abschnitt B6, B6 Sichere Arbeitsgruben
Abschnitt B6.1, Auffahren auf Arbeitsgruben
Abschnitt B6.2, Treppen in Arbeitsgruben
Abschnitt B6.3, Sicherung von Arbeitsgruben gegen Hineinstürzen
Abschnitt B6.4, Elektrische Ausrüstung von Arbeitsgruben
Abschnitt B6.5, Lüftung für Arbeitsgruben
Abschnitt B7, B7 Sichere Lagerung von Gefahrstoffen
Abschnitt B7.1, Entzündbare Flüssigkeiten
Abschnitt B7.2, Druckgasflaschen
Abschnitt B7.3, Schutzmaßnahmen:
Abschnitt B7.4, Organisatorische Schutzmaßnahmen
Abschnitt B8, B8 Sichere Schlauchpflege
Abschnitt B8.1, Schlauchpflege
Abschnitt B8.2, Schutz gegen Nässe
Abschnitt B8.3, Schlauchtrocknung
Abschnitt B8.4, Sichere Anlieferung, Lagerung und Abholung von Schläuchen
Abschnitt B8.5, Instandhaltungsarbeiten an Schläuchen
Abschnitt B8.6, Beispiele für ergonomische Lösungen
Abschnitt C1, C1 Sicherer Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen
Abschnitt C1.1, Betriebssicherheit von Feuerwehrfahrzeugen
Abschnitt C1.2, Reifen von Feuerwehrfahrzeugen
Abschnitt C1.3, Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen
Abschnitt C1.4, Sichere Fahrweise
Abschnitt C2, C2 Sichere Fahrer- und Mannschaftsräume
Abschnitt C2.1, Atemschutzgeräte im Mannschaftsraum
Abschnitt C2.2, Sicheres Ein- und Aussteigen
Abschnitt C3, C3 Sicheres Laden und Transportieren
Abschnitt C3.1, Sichere Geräteräume in Feuerwehrfahrzeugen
Abschnitt C3.2, Sicheres Laden und Transportieren
Abschnitt C3.3, Ladungssicherung auf Sonderfahrzeugen
Abschnitt C4, C4 Sicherer Betrieb von Motoren
Abschnitt C4.1, Dieselmotor-Emissionen
Abschnitt C4.2, Minderung der Dieselmotor-Emissionen
Abschnitt C4.3, Abgase von Motoren im Freien
Abschnitt C4.4, Sicheres Starten von Motoren
Abschnitt C4.5, Lärm
Abschnitt C4.6, Umgang mit Vergaserkraftstoffen
Abschnitt C5, C5 Sicheres Rückwärtsfahren und Einweisen
Abschnitt C5.1, Sicherheitshinweise
Abschnitt C5.2, Handsignale für das Einweisen von Fahrzeugen
Abschnitt C6, C6 Sichern von Einsatzstellen im Verkehrsraum
Abschnitt C6.1, Warn- und Absperrmaßnahmen
Abschnitt C6.2, Unübersichtliche Straßenführung
Abschnitt C6.3, Sichern von Einsatzstellen auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Abschnitt C6.4, Sichern von Einsatzstellen Sicherungsmittel auf Autobahnen
Abschnitt C6.5, Sicherungsmittel
Abschnitt C6.6, Warnkleidung
Abschnitt C7, C7 Sichern der Einsatzstelle durch Licht
Abschnitt C7.1, Blendungen und Schatten
Abschnitt C7.2, Stromversorgung und Aufbau der Einsatzstellenbeleuchtung
Abschnitt C7.3, Sichern der Einsatzstelle durch Licht
Abschnitt C8, C8 Sichere Lastbewegung mit dem Hebel
Abschnitt C8.1, Grundlagen der Mechanik
Abschnitt C8.2, Zweiseitiger, gleicharmiger Hebel
Abschnitt C8.3, Zweiseitiger, ungleicharmiger Hebel
Abschnitt C8.4, Einseitiger, ungleicharmiger Hebel
Abschnitt C9, C9 Sichere Lastbewegung mit der Rolle
Abschnitt C9.1, Wirkungsweise der festen Rolle
Abschnitt C9.2, Wirkungsweise der losen Rolle
Abschnitt C9.3, Wirkungsweise der festen und der losen Rolle in Kombination als Flaschenzug
Abschnitt C9.4, Wirkungsweisen von Rollen
Abschnitt C10, C10 Sicheres Anschlagen von Lasten
Abschnitt C10.1, Anschlagmittel und Anschlagpunkte
Abschnitt C10.2, Stahldrahtseile als Anschlagmittel
Abschnitt C10.3, Prüfung von Stahldrahtseilen
Abschnitt C10.4, Hebebänder als Anschlagmittel
Abschnitt C11, C11 Wasserförderung
Abschnitt C11.1, Sicherer Umgang mit Schläuchen und Armaturen
Abschnitt C11.2, Trittsicherheit an Einsatzstellen
Abschnitt C11.3, Grundregeln für den sicheren Umgang mit Schläuchen und Armaturen
Abschnitt C12, C12 Sichere Sprungrettung
Abschnitt C12.1, Übungen und Einsätze mit dem Sprungtuch
Abschnitt C12.2, Übungen und Einsätze mit Sprungpolstern
Abschnitt C13, C13 Sicheres Halten und Selbstretten mit dem Feuerwehr-Haltegurt
Abschnitt C13.1, Sicheres Halten mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine
Abschnitt C13.2, Sichere Selbstrettungsübungen
Abschnitt C14, C14 Sicherung gegen Absturz
Abschnitt C14.1, Hinweise zum Erkennen und Bewerten von Absturzgefahren
Abschnitt C14.2, Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz und Durchbruch
Abschnitt C14.3, Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz Gerätesatz Absturzsicherung DIN 14 800 Teil 17
Abschnitt C14.4, Beispiele für Auffangsysteme im Feuerwehreinsatz
Abschnitt C14.5, Beispiele für Absturzgefahren
Abschnitt C15, C15 Sicherer Umgang mit Hebekissensystemen
Abschnitt C15.1, Sicherer Umgang mit Hebekissen
Abschnitt C15.2, Grundregeln für den sicheren Umgang mit Hebekissen
Abschnitt C16, C16 Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten
Abschnitt C16.1, Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - wichtige Grundregeln
Abschnitt C16.2, Grundregeln für den sicheren Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten bei Fahrzeugunfällen
Abschnitt C17, C17 Sicheres Trennen und Schneiden
Abschnitt C17.1, Sicherer Umgang mit Handtrennschleifmaschinen
Abschnitt C17.2, Sicherer Umgang mit Plasmaschneider
Abschnitt C17.3, Sicherer Umgang mit Brennschneidgeräten
Abschnitt C18, C18 Motorsägen
Abschnitt C18.1, Körperliche und fachliche Eignung von Motorsägenführern
Abschnitt C18.2, Persönliche Schutzausrüstungen
Abschnitt C18.3, Sicherheitstechnische Ausrüstung der Motorsäge
Abschnitt C18.4, Sicherheitstechnische Ausrüstung der Motorsäge
Abschnitt C19, C19 Sicherer Umgang mit der Motorsäge
Abschnitt C19.1, Gefährdungsermittlung vor Einsatzbeginn
Abschnitt C19.2, Schnitt- und Arbeitstechniken
Abschnitt C19.3, Gefahr: Unter Spannung liegendes Holz
Abschnitt C19.4, Beispiele für die Beurteilung von Spannungen im Holz
Abschnitt C19.5, Grundregeln für den sicheren Umgang mit der Motorsäge
Abschnitt C20, C20 Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten
Abschnitt C20.1, Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Verantwortung der Einheitsführer
Abschnitt C20.2, Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Verantwortung der Atemschutzgeräteträger
Abschnitt C20.3, Grundregeln für den sicheren Einsatz mit Atemschutzgeräten
Abschnitt C21, C21 Einsturzgefahren
Abschnitt C21.1, Maßnahmen bei Einsturzgefahren
Abschnitt C21.2, Notwendige Abbruch- und Aufräumarbeiten
Abschnitt C21.3, Beispiele für Einsturzgefahren an Einsatzstellen
Abschnitt C22, C22 Sicherer Umgang mit tragbaren Leitern
Abschnitt C22.1, Tragbare Leitern standsicher und sicher begehbar aufstellen
Abschnitt C22.2, Tragbare Leitern sicher benutzen
Abschnitt C22.3, Leitern standsicher und sicher begehbar aufstellen
Abschnitt C23, C23 Sicherer Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
Abschnitt C23.1, Elektrische Betriebsmittel richtig auswählen und sicher einsetzen
Abschnitt C23.2, Schutzarten durch Gehäuse (IP - Code)nach DIN EN 60 529 (VDE 0470 Teil 1)
Abschnitt C23.3, Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln
Abschnitt C23.4, Prüfungen
Abschnitt C24, C24 Sicherer Einsatz im Bereich elektrischer Anlagen
Abschnitt C24.1, Begriffe
Abschnitt C24.2, Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Strom
Abschnitt C25, C25 Sicherer Einsatz bei Transportunfällen mit gefährlichen Gütern
Abschnitt C25.1, Gefahrgutvorschriften
Abschnitt C25.2, Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen
Abschnitt C25.3, Kennzeichnungsarten für Fahrzeuge und Versandstücke
Abschnitt C25.4, Übersicht: Mögliche Kennzeichnungen an Fahrzeugen und Gefahrgütern
Abschnitt C26, C26 Sicherer Gefahrstoffeinsatz - Schutzmaßnahmen
Abschnitt C26.1, Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen
Abschnitt C26.2, Grundmaßnahmen im Bereich freigesetzter Gefahrstoffe
Abschnitt C26.3, Gefahren- und Absperrbereiche
Abschnitt C26.4, Schutzmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr gefährlicher Stoffe
Abschnitt C26.5, Einsatz unter Chemikalienschutzanzügen
Abschnitt C27, C27 Sicherer Einsatz auf dem Wasser
Abschnitt C27.1, Rettungswesten - Schutz gegen Ertrinken
Abschnitt C27.2, Boote der Feuerwehr im Einsatz
Abschnitt C27.3, Sicherer Einsatz von Booten
Abschnitt C27.4, "Person im Wasser" - Übung und Einsatz
Abschnitt C28, C28 Sicherer Innenangriff
Abschnitt C28.1, Schutz vor Phänomenen der extremen Brandausbreitung
Abschnitt C28.2, Mögliche Brandverläufe in geschlossenen Räumen
Abschnitt C29, C29 Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben
Abschnitt C29.1, Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben - Einsatzvorbereitung
Abschnitt C29.2, Erdmassen, Baugruben- und Grabenwände; Gefahrenbilder
Abschnitt C29.3, Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben
Abschnitt C30, C30 Hygiene - Schutz gegen Kontamination
Abschnitt C30.1, Hygienemaßnahmen an Einsatzstellen - Verantwortung der Einsatzleiter
Abschnitt C30.2, Hygienemaßnahmen im Einsatz - Verantwortung der Einsatzkräfte
Abschnitt C30.3, Hygieneeinrichtungen
Abschnitt C30.4, Dekon-Matrix - Stufenkonzept für die Personendekontamination