Abschnitt A3 - A3 Persönliche Schutzausrüstungen
Zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren sind bei Übungen und Einsätzen persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen.
Diese Arbeitshilfe gibt insbesondere Hinweise zur Wartung, Pflege, Prüfung und Aussonderung persönlicher Schutzausrüstungen.
Unfallbeispiele und Erkrankungen:
Durch scharfkantige Teile an einem Unfallfahrzeug kam es zu der Schnittverletzung.
Der Feuerwehrmann wurde von Trümmern an Kopf und Schulter getroffen.
Beim Innenangriff erlitt der Angriffstrupp Brandverletzungen durch eine Stichflamme.
Nach einem Hochwassereinsatz erkrankten mehrere Feuerwehrangehörige auf Grund der Nässe- und Kälte-Einwirkung im Einsatz.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen bei Übungen und Einsätzen, beispielsweise durch
mechanische Gefährdungsfaktoren, z.B.
stolpern, ausrutschen, stürzen, anstoßen, getroffen werden, sich stechen, sich schneiden,
thermische Gefährdungsfaktoren, z.B.
Wärme und Flammen,
heißen Wasserdampf,
tiefkalte Gase,
Gefahren durch elektrischen Strom, z.B.
stromführende Teile,
statische Elektrizität,
klimatische Gefährdungsfaktoren, z.B.
Nässe, Kälte, Wärme, Zugluft,
Gefahrstoffe, z.B.
Gase, Dämpfe, Säuren, Laugen, Kraftstoffe, Lösemittel,
Strahlung, Schall.
Schutzziel:
Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes müssen persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden.
Weitere Informationen:
UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)
Information "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren" (BGI/GUV-I 8675)
Persönliche Schutzausrüstungen - jedem Feuerwehrangehörigen muss die Mindestausrüstung für Übungen und Einsätze zur Verfügung gestellt werden.