DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A3 - A3 Persönliche Schutzausrüstungen

Zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren sind bei Übungen und Einsätzen persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen.

Diese Arbeitshilfe gibt insbesondere Hinweise zur Wartung, Pflege, Prüfung und Aussonderung persönlicher Schutzausrüstungen.

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bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele und Erkrankungen:

  • Durch scharfkantige Teile an einem Unfallfahrzeug kam es zu der Schnittverletzung.

  • Der Feuerwehrmann wurde von Trümmern an Kopf und Schulter getroffen.

  • Beim Innenangriff erlitt der Angriffstrupp Brandverletzungen durch eine Stichflamme.

  • Nach einem Hochwassereinsatz erkrankten mehrere Feuerwehrangehörige auf Grund der Nässe- und Kälte-Einwirkung im Einsatz.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Übungen und Einsätzen, beispielsweise durch

  • mechanische Gefährdungsfaktoren, z.B.

    • stolpern, ausrutschen, stürzen, anstoßen, getroffen werden, sich stechen, sich schneiden,

  • thermische Gefährdungsfaktoren, z.B.

    • Wärme und Flammen,

    • heißen Wasserdampf,

    • tiefkalte Gase,

  • Gefahren durch elektrischen Strom, z.B.

    • stromführende Teile,

    • statische Elektrizität,

  • klimatische Gefährdungsfaktoren, z.B.

    • Nässe, Kälte, Wärme, Zugluft,

  • Gefahrstoffe, z.B.

    • Gase, Dämpfe, Säuren, Laugen, Kraftstoffe, Lösemittel,

  • Strahlung, Schall.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes müssen persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • Information "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren" (BGI/GUV-I 8675)

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Persönliche Schutzausrüstungen - jedem Feuerwehrangehörigen muss die Mindestausrüstung für Übungen und Einsätze zur Verfügung gestellt werden.