Abschnitt A2.1 - Organisation der Ersten Hilfe
Der Umfang organisatorischer Maßnahmen ist abhängig von den personellen und betrieblichen Verhältnissen einer Feuerwehr. In Betracht kommen z.B.:
Melde-Einrichtungen,
über die Hilfe herbeigerufen werden kann, z.B. Telefon, Mobiltelefon, Funk,
Erste-Hilfe-Material,
z.B. Verbandkästen,
Ersthelfer,
die in Erster Hilfe ausgebildet sind und sich regelmäßig fortbilden,
Erste-Hilfe-Räume,
in denen Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird,
Rettungsmittel,
z.B. Rettungsdienstfahrzeuge (Krankenkraftwagen) und Transportmittel (Krankentrage) an Einsatzstellen zum Eigenschutz.
Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen):
Verbandkästen sind an leicht zugänglicher Stelle vorzuhalten.
Ausreichend ist für alle Feuerwehreinrichtungen eine Mindestausstattung mit einem kleinen Verbandkasten DIN 13 157 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C".
In Feuerwehreinrichtungen mit mehr als 20 Feuerwehrangehörigen empfiehlt sich ein großer Verbandkasten DIN 13 169 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten E".
Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden, z.B. wenn räumlich getrennte oder ausgedehnte Einrichtungen auszustatten sind.
Verbandkästen bzw. Aufbewahrungsstellen der Verbandmittel müssen deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf grünem Feld gekennzeichnet sein.
Verbandmittel müssen rechtzeitig ergänzt und erneuert werden; dies gilt insbesondere für die Inhalte älterer Verbandkästen.
Medikamente sind keine Mittel zur Ersten Hilfe und gehören nicht in Verbandkästen.
Sofern noch kein Rettungsdienst an der Einsatzstelle vorhanden ist, ist auf Verbandkästen bzw. Notfalltaschen zurückzugreifen.
Verbandkasten an leicht zugänglicher Stelle - das Rettungszeichen E03 "Erste Hilfe" weist darauf hin.