DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Gefährliche Stoffe

Bewahren Sie nachfolgende Stoffe unbedingt außerhalb der Reichweite von Kindern oder unter Verschluss auf:

  • Medikamente (z. B Tabletten)

  • Haushaltschemikalien (z. B Sanitärreiniger, Spülmittel, Spülmaschinentabs)

  • Baby- und Lampenöl

  • Parfüm, Deo, Haarspray

  • Alkohol und Nikotin

  • Zündhölzer und Feuerzeuge

Zur Erkennung von Gefahrstoffen helfen folgende Gefahrensymbole

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Abb. 3
Beispiele für Gefahrensymbole (GHS) zur Gefahrstoffkennzeichnung

Füllen Sie außerdem keine gesundheitsgefährdenden Flüssigkeiten in Getränkeflaschen, um Verwechslungen zu vermeiden.

Es ist notwendig, sich auch über die Gefahren, die von Pflanzen (z. B Alpenveilchen, Weihnachtsstern) im Aufenthaltsbereich der Kinder ausgehen können, zu informieren. Das Hochstellen von Pflanzen außerhalb der Reichweite von Kindern kann eine notwendige Maßnahme sein. In der DGUV Information 202-023 "Giftpflanzen - Beschauen, nicht kauen!" sind viele nützliche Informationen aufgeführt (Bezugsadresse siehe Literaturverzeichnis).