Abschnitt 4.3 - 4.3 Gefährliche Stoffe
Bewahren Sie nachfolgende Stoffe unbedingt außerhalb der Reichweite von Kindern oder unter Verschluss auf:
Medikamente (z. B Tabletten)
Haushaltschemikalien (z. B Sanitärreiniger, Spülmittel, Spülmaschinentabs)
Baby- und Lampenöl
Parfüm, Deo, Haarspray
Alkohol und Nikotin
Zündhölzer und Feuerzeuge
Zur Erkennung von Gefahrstoffen helfen folgende Gefahrensymbole
Abb. 3
Beispiele für Gefahrensymbole (GHS) zur Gefahrstoffkennzeichnung
Füllen Sie außerdem keine gesundheitsgefährdenden Flüssigkeiten in Getränkeflaschen, um Verwechslungen zu vermeiden.
Es ist notwendig, sich auch über die Gefahren, die von Pflanzen (z. B Alpenveilchen, Weihnachtsstern) im Aufenthaltsbereich der Kinder ausgehen können, zu informieren. Das Hochstellen von Pflanzen außerhalb der Reichweite von Kindern kann eine notwendige Maßnahme sein. In der DGUV Information 202-023 "Giftpflanzen - Beschauen, nicht kauen!" sind viele nützliche Informationen aufgeführt (Bezugsadresse siehe Literaturverzeichnis).