DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Fenster und Verglasungen

Damit Kinder sich nicht bei Glasbruch oder durch Abstürzen aus geöffneten Fenstern verletzen, sind folgende Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen:

  • Fenster in Räumen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, werden gegen unbefugtes vollständiges Öffnen beispielsweise mit einem abschließbaren Fenstergriff gesichert.

  • Sonstige Fenster in der Wohnung sollten bei Anwesenheit von Kindern nur in Kippstellung geöffnet werden.

  • Mögliche Verletzungsgefahren durch Glasbruch können geringgehalten werden, indem zugängliche Verglasungen z. B:

    • aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG) bestehen,

    • durch z. B davorstehende Möbel oder Pflanzenkübel gesichert werden,

    • an Wänden (z. B Spiegel) vollflächig verklebt werden,

    • durch Splitterschutzfolien gesichert werden.

  • Glastüren oder bodentiefe Fenster werden, z. B durch Bemalen oder Bekleben besser erkennbar.