Abschnitt 4.2 - 4.2 Fenster und Verglasungen
Damit Kinder sich nicht bei Glasbruch oder durch Abstürzen aus geöffneten Fenstern verletzen, sind folgende Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen:
Fenster in Räumen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, werden gegen unbefugtes vollständiges Öffnen beispielsweise mit einem abschließbaren Fenstergriff gesichert.
Sonstige Fenster in der Wohnung sollten bei Anwesenheit von Kindern nur in Kippstellung geöffnet werden.
Mögliche Verletzungsgefahren durch Glasbruch können geringgehalten werden, indem zugängliche Verglasungen z. B:
aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG) bestehen,
durch z. B davorstehende Möbel oder Pflanzenkübel gesichert werden,
an Wänden (z. B Spiegel) vollflächig verklebt werden,
durch Splitterschutzfolien gesichert werden.
Glastüren oder bodentiefe Fenster werden, z. B durch Bemalen oder Bekleben besser erkennbar.