DGUV Information 208-036 - Checklisten Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7 - Checkliste 7
Witterungsbedingungen (Organisation, Bekleidung, Persönliche Schutzausrüstung)

Ob Niederschlag und Kälte oder Sonnenschein und Hitze, die Beschäftigten sind bei der Zustellung den Einflüssen des Wettergeschehens ausgesetzt. Um ihn vor Krankheiten und Unfällen zu schützen, bedarf es entsprechender Organisation, Bekleidung und Schutzausrüstung.

Was ist wichtig?janeinWas ist noch zu tun?Beispiele/BemerkungenQuelle
Steht den Beschäftigten Bekleidung§ 23 DGUV Vorschrift 1
  • zum Schutz vor Niederschlag,

Abschnitt 4.5 DGUV Regel 100-001
  • zum Schutz vor Kälte und

  • für sommerliche Temperaturen

zur Verfügung?
Besteht die Möglichkeit, nasse Bekleidung zu trocknen? §§ 3, 3a, 6 ArbStättV i.V. mit Anhang 3.3, 4.1 (3), 5.2 (1)
Stehen den Beschäftigten bei Schnee- und Eisglätte Schuhspikes zur Verfügung? §§ 23, 29 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 4.5 und 4.11 DGUV Regel 100-001
Weisen Sie die Beschäftigten auf Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei extremen Witterungsbedingungen hin?
  • Sonnenschutz,

  • ausreichende Flüssigkeitsaufnahme

§§ 3, 4, 5 ArbSchG
Funktioniert die Ersatzbeschaffung von Bekleidung bzw. Persönlicher Schutzausrüstung? §§ 23, 29 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 4.5 und 4.11 DGUV Regel 100-001
Sind die Fahrzeuge für den Einsatz im Winter ausgerüstet?
  • Bereifung,

  • Frostschutz,

  • Eiskratzer

§§ 3, 4, 5 ArbSchG
§ 2 Abs. 3a StVO