DGUV Information 208-036 - Checklisten Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

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Abschnitt 6 - Checkliste 6
Heben, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten

Das Muskel-Skelett-System wird beim Heben, Tragen, Ziehen oder Schieben belastet. Neben Größe und Gewicht der Last ist es wichtig, wie die Last angehoben, getragen und abgesetzt wird. Hierbei ist auch die individuelle körperliche Konstitution der bzw. des Beschäftigten zu berücksichtigen.

Beim Ziehen und Schieben von Lasten kommt es zu einer Belastung insbesondere des Hand-Arm-Schulter-Bereichs. Die Beanspruchung ist höher, wenn die Last aufgrund hohen Gewichts, ungünstiger Bodenbeschaffenheit oder geringer Körperkräfte "ruckartig" gezogen, geschoben, beschleunigt, in der Richtung geändert oder abgebremst werden muss.

Was ist wichtig?janeinWas ist noch zu tun?Beispiele/BemerkungenQuelle
Stehen für den Transport von schweren und unhandlichen Lasten geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung? Nutzen Sie technische und organisatorische Maßnahmen, um Beschäftigte vor Überbeanspruchung zu schützen.§ 2 LasthandhabV
DGUV Information 208-035
Werden diese Arbeitsmittel genutzt? Im Fahrzeug mitgeführte Transportkarre einsetzen.§ 17 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 3.3 DGUV Regel 100-001
DGUV Information 208-035
Werden die Belastungen der Beschäftigten beim Heben und Tragen von Lasten oder beim Ziehen und Schieben von beladenen Zustellwagen/-karren ermittelt? Bei Überbeanspruchung entlastende Maßnahmen einleiten.§§ 4 bis 6 ArbSchG
§ 2 LasthandhabV
DGUV Information 208-035
Ist Ihnen bekannt, dass für die Ermittlung der Belastungen Handlungsanleitungen zur Verfügung stehen und Sie sich bei deren Anwendung fachlich beraten lassen können? Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin bzw. BetriebsarztLASI - Handlungsanleitung (LV9)
LASI - Handlungsanleitung (LV29)