Abschnitt 5 - Checkliste 5
Stolpern, Rutschen, Stürzen (SRS)
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle stellen einen erheblichen Anteil am Unfallgeschehen dar.
Grund genug, sich als Führungskraft auch mit der Prävention im Bereich der Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle zu beschäftigen und vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.
Bei der Zustellung von Sendungen führt ein sicherer Gang - Schritt für Schritt - zu guten Arbeitsergebnissen. Da die Beschäftigten während der Zustellung, unabhängig mit welchem Transportmittel sie unterwegs sind, täglich größere Strecken zu Fuß zurücklegen - teils in unebenem Gelände oder über Stufen - kommt der Auswahl des geeigneten Schuhwerks eine große Bedeutung zu.
Was ist wichtig? | ja | nein | Was ist noch zu tun? | Beispiele/Bemerkungen | Quelle |
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Sind die Verkehrsflächen innerhalb ihrer Betriebsstätten sicher begehbar? | ☐ | ☐ | Winterdienst | § 2 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.1 DGUV Regel 100-001 | |||||
Melden die Beschäftigten Gefahrenstellen auf ihrem Zustellweg? | ☐ | ☐ | §§ 2, 3, 16, 23 DGUV Vorschrift 1 | ||
Werden daraufhin Maßnahmen eingeleitet? | ☐ | ☐ | Abschnitt 2.1, 2.2, 3.2, 4.5 DGUV Regel 100-001 | ||
Sind die Beschäftigten über geeignetes Schuhwerk für sicheres Gehen und die Bedeutung der Fußgesundheit informiert? | ☐ | ☐ | § 4 DGUV Vorschrift 1 | ||
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 | |||||
Haben Beschäftigte bei der Auswahl des geeigneten Schuhwerks die Möglichkeit, sich fachlich beraten zu lassen? | ☐ | ☐ | Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin | § 3 ArbSchG | |
Weisen Sie Ihre Beschäftigten auf das sichere Verhalten beim Gehen und Treppensteigen hin? | ☐ | ☐ | § 4 DGUV Vorschrift 1 | ||
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 | |||||
Stellen Sie rechtzeitig Hilfsmittel für die Zustellung bei Schnee- und Eisglätte zur Verfügung? | ☐ | ☐ | Siehe Checkliste 7 | §§ 23, 29 DGUV Vorschrift 1 | |
Schuhspikes | Abschnitt 4.5 und 4.11 DGUV Regel 100-001 |