Abschnitt 3 - Checkliste 3
Arbeitsmittel
Beim Zustellen werden zum Transport der Sendungen verschiedene Arbeitsmittel eingesetzt. Die Zustellung wird zu Fuß, aber auch mit dem Zweirad oder dem Kraftfahrzeug durchgeführt. Je nach Sendungsmenge, Sendungsgröße und Topographie ist festzulegen, welches das richtige Arbeitsmittel ist.
Was ist wichtig? | ja | nein | Was ist noch zu tun? | Beispiele/Bemerkungen | Quelle |
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Sind die Arbeitsmittel für die Tätigkeit und den Einsatzbereich geeignet? | ☐ | ☐ | Siehe Checkliste 4 | § 5 BetrSichV § 3 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.2 DGUV Regel 100-001 | |||||
Gibt es Betriebsanweisungen für den Umgang mit Arbeitsmitteln? | ☐ | ☐ | § 4 ArbSchG §§ 6, 9 BetrSichV | ||
§ 4 DGUV Vorschrift 1 | |||||
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 DGUV Information 211-010 | |||||
Werden Arbeitsmittel persönlich zugewiesen? | ☐ | ☐ | erfahrungsgemäß pfleglichere Behandlung | ||
Sind Prüfungen des Arbeitsmittels erforderlich? | ☐ | ☐ | Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen | § 3 BetrSichV | |
Sind Art, Umfang und Fristen dieser Prüfungen festgelegt? | ☐ | ☐ | § 3 DGUV Vorschrift 1 | ||
Ist festgelegt, wer die Prüfungen durchführt? | ☐ | ☐ | Abschnitt 2.2 DGUV Regel 100-001 | ||
Gibt es Checklisten für das Erkennen sicherheitsrelevanter Mängel? | ☐ | ☐ | Sicht- und Funktionsprüfung durch den Benutzer bzw. die Benutzerin, z. B. Fahrrad-Check | § 9 BetrSichV | |
Sind Regelungen zur Instandhaltung und Ersatzbeschaffung- getroffen? | ☐ | ☐ | § 11 DGUV Vorschrift 1 | ||
Abschnitt 2.13 DGUV Regel 100-001 | |||||
Ist gewährleistet, dass defekte Arbeitsmittel nicht benutzt werden? | ☐ | ☐ | §§ 4, 5 BetrSichV | ||
§§ 11, 16 DGUV Vorschrift 1 | |||||
Abschnitt 2.13 und 3.2 DGUV Regel 100-001 | |||||
Haben die Beschäftigten eine Anweisung für das Verhalten bei Ausfall des Arbeitsmittels während der Zustellung? | ☐ | ☐ | §§ 11, 16 DGUV Vorschrift 1 | ||
Abschnitt 2.10 DGUV Regel 100-001 |