DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 16.8 - 16.8 Hinweise für den Einsatz von Schwangere und Stillenden

Eine Beschäftigung schwangerer Frauen mit einem CMR-Stoff ist nur möglich, wenn dieser mit der Bemerkung Y gemäß TRGS 900 versehen ist und der AGW und der BGW eingehalten werden. Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht dann nicht befürchtet zu werden. Dies gilt in der Pathologie zum Beispiel für Formaldehyd.