DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 15.8 - 15.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Es sind gegebenenfalls Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembarem Staub, Flusssäure, atemwegs- oder hautsensibilisierenden Stoffen zu berücksichtigen (Angebotsvorsorge). Zur Früherkennung berufsbedingter Hautschädigungen müssen Vorsorgeanlässe für Feuchtarbeit geprüft werden.

In seltenen Fällen werden bei Zahnärzten, Zahnärztinnen und beim Praxispersonal Quecksilberallergien, vor allem in Form von Kontaktdermatitiden, beschrieben (s. Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin "Arbeiten unter Einwirkung von Quecksilber und seinen Verbindungen"). Auch die alternativen Füllungsmaterialien können vereinzelt Allergien bei Patienten, Patientinnen und Personal auslösen (s. Veröffentlichungen der Europäischen Kommission). Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen reagieren und dürfen deshalb keinen weiteren Kontakt mit den jeweiligen Stoffen haben.

Dagegen gibt es wissenschaftlich keine Evidenz dafür, dass die Verwendung von Amalgam ein Risiko für systemische Erkrankungen darstellt, wenn die Arbeiten unter den beschriebenen Schutzstandards stattfinden. Es gibt auch keine Studien, die zeigen, dass zahnärztliches Personal unter neuropsychologischen Funktionsstörungen leidet, die auf Quecksilbervergiftungen hindeuten. Gutachten der wissenschaftlichen Ausschüsse für Gesundheits- und Umweltrisiken der EU-Kommission bestätigen die Sicherheit von Dentalamalgam sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für das Zahnarztpersonal.