DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 15.1 - 15.1 Gefährdung

Methylmethacrylat und Benzoylperoxid können die Haut, Schleimhaut, Augen und die Atemwege reizen und allergische Hautreaktionen verursachen (für Methylmethacrylat z. B. H315, H317, H335). Es sind AGWs einzuhalten. Methylmethacrylat ist zudem leicht entzündbar (H225). Gefährdungen sind durch dermale und inhalative Exposition gegenüber reiner Monomerflüssigkeit und unausgehärtetem Polymerisat sowie dessen Stäube bei Schleifarbeiten möglich. Diese Gefährdungen können vor allem bei zahntechnischen Arbeiten auftreten. Beispiele für Tätigkeiten mit intensivem Hautkontakt sind die Modellierung kieferorthopädischer Geräte und individueller Abformlöffel (Dauer bis zu 10 Minuten) sowie Schleifarbeiten. In der Zahnmedizin ist die Exposition geringer, da zahntechnische Arbeiten lediglich nachbearbeitet werden.