DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 14.3 - 14.3 Betriebsanweisung und Unterweisung

Es sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Anhang 9 enthält einen Betriebsanweisungsentwurf für Tätigkeiten mit volatilen Anästhetika. Es ist sinnvoll, gefahrstoffbezogene Betriebsanweisungen in Arbeitsanweisungen zu integrieren, die alle sicherheitstechnischen Anforderungen an Anästhesiearbeitsplätzen umfassend abhandeln. Die Unterweisungen sollen unter anderem Gerätekunde und Unterweisung in arbeitsschutzgerechter Narkoseführung beinhalten.