DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 14.1 - 14.1 Gefährdung

Die Inhalationsanästhetika Desfluran, Isofluran und Sevofluran sowie Lachgas können bei erhöhter Konzentration in der Raumluft Kopfschmerzen, frühzeitige Ermüdungserscheinungen und Konzentrationsstörungen hervorrufen. Bei hoher Exposition (in therapeutischen Dosen) ist eine Reizung der Atemwege durch Desfluran und Isofluran möglich. Bei wiederholter Einwirkung von Lachgas können zusätzlich hämatotoxische und neurologische Störungen auftreten. Beim Menschen ist eine fruchtschädigende Wirkung durch Einwirkung von Lachgas bei Einhaltung des AGWs auszuschließen (Bemerkung Y gemäß TRGS 900). Desfluran, Isofluran und Sevofluran können vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (Repr. Tox. Kat. 2 gemäß CLP-Verordnung). Lediglich für Lachgas existiert ein deutscher AGW. Für Desfluran, Isofluran und Sevofluran können zur Orientierung Grenzwerte aus anderen Ländern herangezogen werden (s. GESTIS Datenbank der DGUV, Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen, www.dguv.de, Webcode: e786829). Unabhängig von Grenzwerten besteht für alle Inhalationsanästhetika ein inhalatives Gefährdungspotenzial und somit die Pflicht, die Exposition zu minimieren. Des Weiteren sind die physikalisch-chemischen Stoffeigenschaften der Inhalationsanästhetika gemäß der Sicherheitsdatenblätter der Herstellerfirmen zu berücksichtigen. Lachgas ist brandfördernd. Desfluran, Isofluran und Sevofluran sind unter atmosphärischen Bedingungen nicht entflammbar und bilden mit Luft keine explosionsfähigen Dampf-Luft-Gemische. Unter den Rahmenbedingungen der medizinischen Anwendung, das heißt bei erhöhtem Sauerstoff- und/oder Lachgas-Anteil, können diese volatilen Anästhetika dagegen durchaus ein explosionsfähiges Gemisch im Atemkreislauf ausbilden. In der Raumluft von OP-und Aufwachräumen ist dies normalerweise nicht zu erwarten. Die Explosionsgefahren der eingesetzten Narkosegase und ihrer Mischungen sind gemäß TRGS 525 zu berücksichtigen: Während in den Geräten explosionsfähige Gemische mit reinem Sauerstoff und/oder Lachgas entstehen können, ist dieses in der Raumluft von OP-Räumen bei bestimmungsgemäßem Einsatz nicht zu erwarten.