Abschnitt 13.5 - 13.5 Expositionsverzeichnis
Bei einer regelkonformen Tätigkeit im Sinne der TRGS 525 oder der BGW-Schrift "Zytostatika im Gesundheitsdienst" mit CM-Arzneimitteln ist nicht von einer gefährdenden Tätigkeit auszugehen. Ein Eintrag ins Expositionsverzeichnis muss nicht erfolgen.