DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 13.2 - 13.2 Schutzmaßnahmen

Nachfolgend sind Schutzmaßnahmen wie auch Informationspflichten (Betriebsanweisung, Expositionsverzeichnis), arbeitsmedizinische Vorsorge und Mutterschutz zusammengefasst. Sie sind als Vorschläge zu verstehen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den betrieblichen Belangen angepasst werden müssen.

Substitution

Grundsätzlich steht die Vermeidung der Exposition von Beschäftigten im Vordergrund. Eine Substitution der Wirkstoffe von Arzneimitteln ist in der Regel jedoch nicht möglich, da diese aufgrund der ärztlichen Verordnung verabreicht werden und definierten therapeutischen Zwecken dienen. Es empfiehlt sich jedoch zu prüfen, welche Art der Verabreichung möglich und im Sinne des Arbeitsschutzes am besten geeignet ist. Zum Beispiel lässt sich durch orale Tropfenverabreichung oder geeignete gut schluckbare Tablettenformen das Mörsern oder Teilen von Medikamente vor der Verabreichung vermeiden.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Teilen und Mörsern von Tabletten mit Hilfsmitteln durchführen, um die Freisetzung von gesundheitsgefährdenden Stäuben zu vermeiden (z. B. handelsübliche Tablettenteiler, die sich beim Teilen verschließen, geschlossene Tablettenmörser, Tablettenteilbeutel).

  • Bei Anwendung von Inhalaten: Die Inhalationsgeräte sollen möglichst keine Aerosole oder Dämpfe direkt an die Umgebungsluft abgeben (Ausnahme: Luftbefeuchter und alleinige Anwendung von Solen). Die Anwendungshinweise und Gebrauchsinformationen der Herstellerfirmen für Dosieraerosole und Arzneimittel, die in Inhalationsgeräten verwendet werden, beachten und Inhalationshilfen verwenden.

  • Spatel, Pinsel, Applikatoren oder andere Hilfsmittel verwenden, um Hautkontakt zu vermeiden.

  • Bei der Verabreichung von Infusionen und Injektionen ggf. Druckentlastungssysteme mit Aerosolfilter verwenden, um Aerosolbildung zu vermeiden.

  • Infusionssysteme so wechseln, entlüften beziehungsweise entfernen, dass die Freisetzung von Arzneimitteln vermieden wird.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Festlegen, welche Gefäße und Hilfsmittel (z. B. Mörser) nach der Anwendung gereinigt werden müssen und die Art der Reinigung vorgeben.

  • Exposition beim Reinigen vermeiden (Staubfreiheit, keine Spritzer).

  • Nach Aerosolbehandlungen die Räume gut lüften (z. B. Stoßlüften).

  • Bei der Entsorgung und Sammlung zur Reinigung auf die Hygienevorschriften achten (z. B. nicht zusammen mit Geschirr reinigen).

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Beim Zubereiten, Vorbereiten und Verabreichen von Arzneimitteln und beim Reinigen von Gefäßen und Hilfsmitteln wie z. B. Applikatoren Einmalhandschuhe verwenden, insbesondere dann, wenn ein Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Ausnahme: Es werden reine Hautpflegemittel und alkoholische Präparate wie Franzbranntwein verwendet.

  • Zusätzlich kann das Verwenden eines Schutzkittels, einer Schutzbrille notwendig sein oder auch in speziellen Fällen Atemschutz (z. B. Aerosoltherapie).

Zusätzliche Schutzmaßnahmen für CMR-Arzneimittel

Tätigkeiten mit CMR-Arzneimitteln erfordern über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinausgehende Maßnahmen. Ausführliche Angaben zu Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Zytostatika und Betriebsanweisungsentwürfe enthält die BGW-Schrift "Zytostatika im Gesundheitsdienst - Information zur sicheren Handhabung" (www.bgw-online.de/media/BGW09-19-042). Für andere CMR-Arzneimittel wird in den meisten Fällen eine Auswahl der darin beschriebenen Maßnahmen ausreichend sein.

Nachfolgend sind wichtige Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit CMR-Arzneimitteln oder entsprechenden Verdachtsstoffen zusammengefasst:

  • Zahl der Beschäftigten in entsprechenden Arbeitsbereichen so gering wie möglich halten.

  • Reinigungs-Sets (sog. "Spill-Kits") zur Beseitigung-größerer Mengen (z. B. bei unfallartigen Ereignisse) bereithalten.

  • Zubereitung unter Sicherheitswerkbank bzw. Verwendung einer Einrichtung, die eine gleichwertige Sicherheit bietet (z. B. Isolator).

  • Hochgeschlossenen Kittel oder Overall mit langem Arm und enganliegenden Armbündchen und Schutzhandschuhe bei der Zubereitung tragen.

  • Infusionsbestecke mit wirkstofffreier Trägerlösung vorbefüllen, damit bei der Konnektion an Patienten oder Patientin kein Wirkstoff freigesetzt werden kann, bei Kombinationstherapien möglichst verzweigte Infusionssysteme einsetzen (Vorteil: kein Umstecken erforderlich, Nachspülen mit Trägerlösung, gefahrlose Diskonnektion und Entsorgung).

  • Bei Vorbereitung und Gabe von CMR-Arzneimitteln und bei der Reinigung von Gefäßen und Hilfsmitteln Schutzhandschuhe verwenden. Ob zusätzliche Schutzkleidung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Tätigkeit ab; so ist ein langärmeliger Schutzkittel notwendig, wenn beim Wechsel von Infusionsflaschen bzw. -beuteln keine verzweigten Infusionssysteme eingesetzt werden, sondern noch umgesteckt wird.

  • Wenn während Aerosolanwendungen mit CMR-Arzneimitteln der Behandlungsraum betreten werden muss, ist Atemschutz (FFP3) notwendig, z. B. bei Aerosolbehandlungen mit Ribavirin (Ribavirin kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen, H360, s. auch ISSA-Schrift "Occupational Risk Prevention in Aerosol Therapy", 1997).