Abschnitt 12.6 - 12.6 Hinweise zum Einsatz von Schwangeren und Stillenden
Aus der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung ist abzuleiten, ob Gefährdungen für Schwangere oder Stillende und ihr Kind vorhanden sind.
Aus der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung ist abzuleiten, ob Gefährdungen für Schwangere oder Stillende und ihr Kind vorhanden sind.