DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 12.1 - 12.1 Gefährdung

Die ungeschützte Tätigkeit mit Reinigungsmitteln fördert die Entstehung von Haut- und Atemwegserkrankungen. Reinigungsmittel können die Haut und die Atemwege reizen und Allergien verursachen. Grundreiniger, die leicht flüchtige Stoffe wie 2-Butoxyethanol in hoher Konzentration enthalten, können eine inhalative Gefährdung darstellen. Sprühverfahren führen generell zu einer hohen Atemwegsbelastung: Werden flüssige Reinigungsmittel versprüht, entstehen in Abhängigkeit vom Verfahren kleine Flüssigkeitströpfchen, sogenannte Aerosole. Diese Aerosole können als Flüssigkeitströpfchen eingeatmet werden. Zudem verdampfen die eher gering flüchtigen Bestandteile der Reinigungsmittel aufgrund der großen Oberfläche in einer größeren Menge als bei der Reinigung mittels Scheuer- oder Wischverfahren.

Bei Produkten mit hohen Lösemittelanteilen wie Holz- und Steinpflegemitteln kann das Einatmen der Dämpfe zu Kopfschmerzen, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen führen.

Bei Hautkontakt mit konzentrierten sauren oder alkalischen Reinigungsmitteln wie Sanitärreinigern, oder Grundreinigern und wenn Spritzer in die Augen gelangen, besteht die Gefahr von Verätzungen. Tenside und Lösemittel bewirken eine Entfettung der Haut. Einige Inhaltsstoffe wie Lösemittel können über die Haut aufgenommen werden.