DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 11.4 - 11.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Es ist insbesondere zu prüfen, ob Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkenden Stoffen erforderlich ist (z. B. Glutaraldehyd H334 und H317, Formaldehyd H317). Zur Früherkennung berufsbedingter Hautschädigungen müssen Vorsorgeanlässe für Feuchtarbeit geprüft werden.