DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 10.5 - 10.5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Tragezeiten von Schutzhandschuhen und andere Zeiten der Feuchtarbeit müssen grundsätzlich über die Schicht addiert werden (TRGS 401). Pflichtvorsorge ist erforderlich, wenn Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag vorliegt, Angebotsvorsorge, wenn Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag vorliegt. Sensibilisierungsreaktionen auf PSA sind zu berücksichtigen.