DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 4 - 4 Ermittlung von Gefährdungen

Alle im Betrieb verwendeten chemischen Arbeitsstoffe müssen zunächst erfasst werden. Die weitere Ermittlung zeigt, ob es sich dabei um Gefahrstoffe handelt. Außer den stoffbezogenen Informationen sind Art und Umfang der Verwendung der Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu erheben und in dem Gefahrstoffverzeichnis zu dokumentieren. Zu der Ermittlung gehört auch die Beschaffung weiterer Informationen, zum Beispiel zur Exposition, zu Substitutionsmöglichkeiten oder zu Schutzmaßnahmen. Eine systematische Erfassung ist die Basis für ein gutes Gefahrstoffmanagement. Ziel muss grundsätzlich sein, Gefahrstoffe zu reduzieren, indem nicht benötigte Gefahrstoffe identifiziert und entsorgt werden oder so weit wie möglich durch geeignetere Produkte ersetzt werden.