DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 10.3 - 10.3 Schutzmaßnahmen

Nachfolgend sind Schutzmaßnahmen wie auch Hinweise zu Informationspflichten, arbeitsmedizinischer Vorsorge und Mutterschutz zusammengefasst. Sie sind als Vorschläge zu verstehen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den betrieblichen Belangen angepasst werden müssen.

Grundsätzliches zum Tragen von Schutzhandschuhen

Sensibilisierungen berücksichtigen: Personen mit Sensibilisierungen gegenüber bestimmten Handschuhinhaltsstoffen müssen diese strikt meiden. Dies muss bei der Auswahl der Schutzhandschuhe unbedingt berücksichtigt werden. Mittlerweile ist neben Latex-freien auch ein größeres Angebot an Akzelerator-freien Schutzhandschuhen erhältlich.

Ungepuderte Handschuhe benutzen: Handschuhpuder kann unabhängig vom Handschuhmaterial zu Mikroreibungen und in Verbindung mit Schweiß zu einer Erhöhung des natürlichen pH-Wertes der Haut führen, zwei Faktoren, die Hautirritationen begünstigen. Deshalb sind stets ungepuderte Handschuhe zu verwenden.

Geeignete Handschuhe für die jeweilige Tätigkeit auswählen: Medizinische Einmalhandschuhe sind per se keine Chemikalienschutzhandschuhe, wenn sie nicht der Norm DIN EN ISO 374 entsprechen (s. Kap. 6.1).