DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Anhang 10 - Hinweise für das Tragen von Schutzhandschuhen

Diese praktischen Hinweise ergänzen Kapitel 10 und können für Unterweisungen genutzt werden.

ccc_1977_as_20.jpgHinweise für Schutzhandschuhe
  • Für die jeweilige Tätigkeit geeigneten Handschuh auswählen (Betriebsanweisung, Handschuh-/Hautschutzplan).

  • Ungepuderte Handschuhe verwenden.

  • Nur intakte Handschuhe ohne sichtbare Schäden nutzen.

  • Mindesthaltbarkeitsdatum der Handschuhe nach Herstellerangaben beachten.

  • Handschuhe in der passenden Größe tragen (Handschuhschablone).

  • Bevor die Handschuhe angezogen werden, müssen die Hände sauber und trocken sein.

  • Handschuhe nur so oft und so lange wie nötig tragen.

  • Bei längeren Tragezeiten kann es sinnvoll sein, Unterziehhandschuhe zu tragen, z. B. aus Baumwolle oder aus anderen Geweben mit vergleichbaren Eigenschaften (Saugfähigkeit, Hautverträglichkeit).

  • Handschuhe spätestens bei mechanischer Beschädigung oder Durchfeuchtung wechseln.

  • Nach dem Ausziehen der Handschuhe die Hände desinfizieren, wenn Kontakt zu Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden kann.

  • Einmalhandschuhe nach dem Gebrauch entsorgen.

ccc_1977_as_20.jpgWeitere Hinweise für Chemikalienschutzhandschuhe, die z. B. für Reinigungsarbeiten oder bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mehrfach verwendet werden
  • Für Reinigungsarbeiten Handschuhe mit verlängertem Schaft auswählen.

  • Beim Arbeiten mit Handschuhen mit verlängertem Schaft eine Stulpe bilden (die Enden umstülpen), damit keine Flüssigkeit auf die Unterarme und in die Handschuhe fließen kann.

  • Die Handschuhe nach Gebrauch und vor dem Ausziehen mit klarem Wasser gründlich abspülen.

  • Beim Ausziehen der Handschuhe den Hautkontakt mit der Außenseite des Handschuhs vermeiden, um eine Kontamination der Haut mit dem Gefahrstoff zu verhindern.

  • Vor Wiederverwendung müssen die Handschuhe innen trocken sein.

  • Die maximale Tragedauer in Bezug auf die Chemikalienbeständigkeit ist stets zu berücksichtigen (Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung).

Ausführliche Informationen zu diesem Thema bieten folgende Quellen:

  • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt"

  • DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"