DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 2 - 2 Definition von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe erkennt man in der Regel an der Kennzeichnung auf der Verpackung. Für die Kennzeichnung und Verpackung gelten die Vorschriften der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung). Die Gefahrenklassen geben die Art der Gefährdung wieder. Stoffe und Gemische sind gefährlich, wenn sie mindestens einer der folgenden Gefahrenklassen zugeordnet werden können.

Tabelle 2
Gefahrenklassen nach CLP-Verordnung

Gefahrenklassen
1. Physikalische Gefahren2. Gesundheitsgefahren
  • explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

  • entzündbare Gase

  • Aerosole

  • oxidierende Gase

  • Gase unter Druck

  • entzündbare Flüssigkeiten

  • entzündbare Feststoffe

  • selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

  • pyrophore Flüssigkeiten

  • pyrophore Feststoffe

  • selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

  • Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  • oxidierende Flüssigkeiten

  • oxidierende Feststoffe

  • organische Peroxide

  • korrosiv gegenüber Metallen

  • akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ)

  • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

  • schwere Augenschädigung/Augenreizung

  • Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut

  • Keimzellmutagenität

  • Karzinogenität

  • Reproduktionstoxizität

  • spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE)

  • spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition

  • (STOT RE)

  • Aspirationsgefahr

3. Umweltgefahren
  • gewässergefährdend (akut und langfristig)

4. Weitere Gefahren
  • die Ozonschicht schädigend

Arzneimittel sind von den gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften der CLP-Verordnung ausgenommen, wenn es sich um Produkte für den Endverbraucher handelt. Für sie gelten die Zulassungs- oder Registrierungsverfahren nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Sie können jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit ebenso Gefahrstoffe darstellen. Daher gilt auch für diese Produkte die GefStoffV, nicht jedoch deren Kennzeichnungsvorschriften. Analog sind die Regelungen für kosmetische Mittel und Medizinprodukte.

Da unterhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen die Kennzeichnungspflicht entfällt, können auch Desinfektionsmittel ohne Kennzeichnung auf der Verpackung Gefahrstoffe enthalten. Eine Definition von Gefahrstoffen gibt folgende Tabelle.

Tabelle 3
Definition von Gefahrstoffen

DefinitionBeispiele
Stoffe und Gemische mit gefährlichen EigenschaftenAls entzündbar gekennzeichnetes Aceton oder ein als ätzend gekennzeichnetes Reinigungsmittel
Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, die explosionsfähig sindAusströmendes Propan-Butan-Gasgemisch (explosionsfähiges Gemisch aus brennbaren Gasen und Luft)
Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe freigesetzt werden könnenVerdunstung von Glutaraldehyd aus dem Desinfektionsmittel. Chirurgische Rauchgase, die durch das Verfahren entstehen. Lachgas oder volatile Anästhetika, die Patienten und Patientinnen ausatmen
Sonstige Arbeitsstoffe mit gefährlichen physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen EigenschaftenWasser bzw. Feuchtarbeit kann die Haut vorschädigen. Flüssiger Stickstoff 1 ist wegen der Kälte- und Verdampfungsgefahr (Sauerstoffmangel) ein Gefahrstoff.
Stoffe mit ArbeitsplatzgrenzwertGips-, Papier-, Kunststoffstäube 2

Ein Liter flüssiger Stickstoff entspannt sich bei Raumtemperatur zu 700 Liter gasförmigem Stickstoff.

Allgemeiner Staubgrenzwert gemäß TRGS 900.