DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 16 - 16 Chemikalien im Labor

Arbeitsprozesse in Laboratorien des Gesundheitsdienstes finden aus Gründen der Qualitätssicherung überwiegend unter standardisierten und oftmals automatisierten Bedingungen nach einem guten technischen Stand statt. Dies hat den positiven Effekt für den Arbeitsschutz, dass die chemischen Gefährdungen in der Regel gering oder zumindest gut einschätzbar sind. Bei der Bedienung von Automaten tritt nach allgemeiner Erfahrung keine relevante Gefährdung durch Gefahrstoffe auf. Manuelle Tätigkeiten mit Chemikalien, bei denen die chemische Gefährdung eine Rolle spielen kann, kommen jedoch noch regelmäßig vor. Dazu gehören die Versorgung der Automaten mit Chemikalien und deren Entsorgung sowie weitere Tätigkeiten, bei denen sich eine Automatisierung nicht lohnt oder für die es keine automatisierten Verfahren gibt (z. B. in der Pathologie oder in Apotheken). Die Gefährdungen können sich je nach Stoffmenge und Tätigkeit erheblich unterscheiden. Beim Einsatz entzündbarer Flüssigkeiten wie zum Beispiel Lösemitteln ist die Brand- und Explosionsgefahr zu beachten. In der Pathologie können auch Maßnahmen zur Vermeidung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre notwendig sein (s. Kap.19). Berücksichtigt werden müssen auch die geeignete Lagerung und Entsorgung (s. Kap. 6.4).

Für die Pathologie gibt es eine Handlungshilfe zur Lagerung auf der Homepage der BGW (www.bgw-online.de/gefahrstoffe-pathologie).