Abschnitt 23.4 - 23.4 Maßnahmen
Substitutionsprüfung gemäß GefStoffV bei Tätigkeiten mit hautsensibilisierenden Stoffen.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist die Raumbeduftung nicht wünschenswert. Das Umweltbundesamt empfiehlt, in öffentlichen Gebäuden auf eine Beduftung zu verzichten.
Eine gute Qualität der Innenraumluft durch geeignete Hygienemaßnahmen wie ausreichendes Lüften und regelmäßige Reinigung sicherstellen.