DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 23.4 - 23.4 Maßnahmen

  • Substitutionsprüfung gemäß GefStoffV bei Tätigkeiten mit hautsensibilisierenden Stoffen.

  • Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist die Raumbeduftung nicht wünschenswert. Das Umweltbundesamt empfiehlt, in öffentlichen Gebäuden auf eine Beduftung zu verzichten.

  • Eine gute Qualität der Innenraumluft durch geeignete Hygienemaßnahmen wie ausreichendes Lüften und regelmäßige Reinigung sicherstellen.