DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 23.3 - 23.3 Gefährdung

Düfte können das Wohlbefinden steigern, aber auch die Gesundheit empfindlicher Personen beeinträchtigen. In der Regel handelt es sich bei Duftstoffen um Stoffgemische von unterschiedlicher Zusammensetzung. Eine Reihe von ihnen ist hautsensibilisierend. Viele sind hinsichtlich ihrer Effekte auf die Gesundheit oder Umwelt nicht ausreichend untersucht. Ein Hautkontakt ist bei Tätigkeiten wie dem Befüllen der Behältnisse möglich oder auch durch indirekte Einwirkung, wenn Produkte im Raum versprüht werden. Bei Tätigkeiten mit hautsensibilisierenden Produkten greift die GefStoffV.

Jeder, der sich in bedufteten Räumen aufhält, atmet die Stoffe zudem ein, ohne selbst Einfluss hierauf nehmen zu können. Beim Erhitzen von Räucherkerzen oder Räucherstäbchen können sich Zersetzungsprodukte bilden, die dann zusätzlich in der Raumluft vorkommen. Eine Beduftung kann zudem zu einer eingeschränkten Geruchswahrnehmung führen. Gerüche, die auf einen Gefahrfall, zum Beispiel Chemikalienfreisetzung oder Rauchentwicklung, aufmerksam machen, können gegebenenfalls nicht frühzeitig erkannt werden.