DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 23.2 - 23.2 Schutzmaßnahmen

Empfehlenswert sind die folgenden Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den betrieblichen Belangen angepasst werden müssen.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Geschlossene maschinelle Anmischsysteme verwenden, die eine Freisetzung der Einzelkomponenten und Hautkontakt verhindern.

  • Bei der weiteren Verarbeitung Arbeitstechniken einsetzen, die einen Hautkontakt mit sensibilisierenden Stoffen möglichst ausschließen, z. B. Zementpistole zur Applikation verwenden. Herstelleranweisungen zur Handhabung beachten. Für ausreichende Lüftung des OP-Gebietes sorgen, ggf. Absaugung bei Staub- oder Rauchbildung (Revision).

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Bei Tätigkeiten mit Monomerflüssigkeit Zündquellen vermeiden.

  • Unterweisung der Beschäftigten zu Tätigkeiten mit Anmischsystemen inkl. praktischer Übungsmöglichkeit im Vorfeld einer Operation (u. a. thermische Gefährdung durch Polymerisationswärme, mechanische Gefährdung durch scharfe Kanten, Gefährdung bei ungeschütztem Kontakt mit der Haut).

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Bei allen Tätigkeiten, bei denen Hautkontakt mit Monomerflüssigkeit und unausgehärtetem Polymerisat nicht vermeidbar ist, müssen geeignete Chemikalienschutzhandschuhe verwendet werden. Zu diesen Tätigkeiten gehören auch das Annehmen von mit Knochenzement verunreinigtem Instrumentarium während der Operation und das Reinigen von Instrumenten. BeiTätigkeiten mit Knochenzement empfehlen Produkthersteller, zwei Paar sterile Chirurgenhandschuhe übereinander anzuziehen, z. B. einen Polyethylen (PE)-Handschuh über ein inneres Paar Latexhandschuhe. Die Verwendung von Latex allein ist unzureichend.

  • Zum Schutz der Unterarme vor Stäuben beim Entfernen des Knochenzementes ggf. langstulpige Handschuhe verwenden.

  • Beim Annehmen von mit Knochenzement verunreinigtem Instrumentarium während der Operation und beim Reinigen von Instrumenten, Chemikalienschutzhandschuhe verwenden.