DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 21.1 - 21.1 Gefährdung

Rauchgase bestehen aus einer großen Zahl gas- oder dampfförmiger Substanzen wie zum Beispiel Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol, Cyanwasserstoff, Formaldehyd oder auch polyzyklischen aromatischen Verbindungen (PAK), zudem aus anorganischen Schadstoffen wie Kohlenstoffoxide (CO, CO2), Schwefel- und Stickstoffoxide sowie Ammoniak. Jede dieser Komponenten kann konzentrations- und dosisabhängig diverse toxische Wirkungen zeigen, dazu gehören Reizungen, Sensibilisierungen der Haut und/oder der Atemwege sowie CMR-Effekte.

Rauchgaspartikel haben einen Partikeldurchmesser von 1 nm bis zu 300 µm, mit einem großen Anteil an Partikeln im Nanobereich (<100 µm). Sie dringen tief in die Atemwege ein, sind aber nicht biobeständig.

Chirurgische Rauchgase können zudem intakte Zellen, Zellfragmente, Blutzellen und virale DNA-Fragmente transportieren, sodass eine Infektionsgefahr bestehen kann.

Während im Tierversuch unter Laborbedingungen diverse gesundheitsschädigende Effekte der chirurgischen Rauchgase nachgewiesen werden konnten, konnte am Menschen bisher kein epidemiologischer Nachweis, zum Beispiel von Bronchus-Karzinomen, geführt werden. Unspezifische Symptome (Atemwegs- und Augenreizungen, Kopfschmerzen), eine erhöhte Warzenhäufigkeit bei chirurgisch tätigen Dermatologen und einzelne Infektionen (Papillomatosen) wurden bei den Beschäftigten im OP allerdings nachgewiesen (s. IVSS-Schrift "Chirurgische Rauchgase - Gefährdungen und Schutzmaßnahmen", www.bgw-online.de).