Abschnitt 17.5 - 17.5 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Es ist zu prüfen, ob Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierenden (H 334) oder hautsensibilisierend (H 317) wirkenden Stoffen (zum Beispiel Hydrochinon H317) erforderlich ist.