DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 17.2 - 17.2 Schutzmaßnahmen

Nachfolgend sind Schutzmaßnahmen wie auch Informationspflichten (Betriebsanweisung, Expositionsverzeichnis), arbeitsmedizinische Vorsorge und Mutterschutz beschrieben. Sie sind als Vorschläge zu verstehen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den betrieblichen Belangen angepasst werden müssen:

Substitution

Folgende Ersatzlösungen prüfen:

  • Digitale Verfahren anwenden.

  • Automatische Entwicklungsmaschinen anstelle von manueller Entwicklung anwenden.

  • Produkte mit der geringsten Gefährdung einsetzen.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Dämpfe möglichst an der Entwicklungsmaschine absaugen. Es ist für eine gute Raumbe- und -entlüftung im Entwicklungsraum zu sorgen.

  • Bei der Schalenentwicklung mit Entwicklerzangen arbeiten.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Hautkontakt vermeiden.

  • Beim Ansetzen von Lösungen mit pulverförmigen Konzentraten Staubbildung vermeiden, indem das Pulver langsam zum Wasser gegeben wird.