DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 17.1 - 17.1 Gefährdung

Bei Tätigkeiten mit Röntgenchemikalien wie Entwicklern, Fixierern und Stoppbädern können Hauterkrankungen, zum Beispiel Hautreizungen oder Kontaktekzeme, Allergien oder auch akute Verletzungen wie Verätzungen der Haut oder der Augen auftreten. Die Konzentrate sind zudem sehr giftig für Wasserorganismen. Aus den Bädern können Dämpfe von Essigsäure sowie die Gase Ammoniak und Schwefeldioxid entweichen. Die Dämpfe und Gase können reizend auf die Atemwegsorgane wirken.

Für Hydrochinon (1,4 Dihydroxybenzol), das häufig in Entwicklern enthalten ist, besteht außerdem der Verdacht auf eine krebserzeugende und keimzellmutagenene Wirkung. Entwickler können auch Borsäure oder Dinatriumtetraborate enthalten. Die Stoffe können die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen.

Für Borsäure und Dinatriumtetraborate gelten spezifische Konzentrationsgrenzen für diese Wirkung. Die Entwickler sind als reproduktionstoxisch zu kennzeichnen, wenn zum Beispiel Borsäure in einer Konzentration größer 5,5 Prozent enthalten ist (s. Sicherheitsdatenblatt).

Eine inhalative Exposition gegenüber Hydrochinon und Borverbindungen ist hauptsächlich gegenüber Stäuben möglich. Aus der leicht alkalischen, wässrigen Entwicklerlösung verdampfen die Stoffe kaum. Ein Hautkontakt ist möglich beim Ansetzen der Lösungen, Befüllen des Verarbeitungsgerätes, bei der Verarbeitung der Röntgenfilme und der Sammlung für die Entsorgung.