DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

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Abschnitt 2 - 2 Praktikumsbeginn

Vor Beginn des Praktikums erhalten die Studierenden eine allgemeine Unterweisung über die Gefahren und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Im Labor werden sie arbeitsplatzbezogen über das Verhalten im Labor, die dortigen Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen und mit der Laborordnung (allgemeine Betriebsanweisung) vertraut gemacht. Danach müssen Studierende die folgenden Dinge wissen und beachten: