DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Selbstentzündliche Stoffe

Eine Quelle für Laborbrände oder auch Explosionen sind Stoffe, die sich bei Zutritt von Luft oder Wasser spontan entzünden können. In der Laborpraxis sind dies vor allem die Alkalimetalle und ihre Hydride sowie (gebrauchte und getrocknete) Hydrierkatalysatoren.

Gefährlich sind auch Raney-Nickel sowie eine Vielzahl metallorganischer Verbindungen, z. B. Aluminiumalkyle oder Boralkyle, deren Handhabung spezielle Arbeitstechniken, z. B. unter Inertgas, erfordert.

Alkalimetalle reagieren äußerst heftig mit Wasser unter Bildung von Wasserstoff, was bei Luftzutritt zu Knallgasexplosionen führen kann. Kalium (besonders ältere, verkrustete Präparate) und Natrium-Kalium-Legierungen können sich an der Luft spontan entzünden. Sie müssen daher unter einem inerten Lösemittel, z. B. hochsiedendem Petrolether, abgewogen und zerkleinert werden.

Alkalimetallbrände dürfen nur mit trockenem Sand, Kochsalz oder Pulverlöschern der Brandklasse D bekämpft werden (Achtung: Keinen CO2-Löscher verwenden), siehe auch Tabelle 7 in Anhang 5.

Alkalimetalle werden häufig zum Trocknen von Lösemitteln verwendet, z. B. durch Einpressen von Natriumdraht. Sie dürfen nur für nicht damit reagierende Lösemittel benutzt werden (Kohlenwasserstoffe, Ether, tertiäre Amine). Explosionsartige Reaktionen sind mit Halogenkohlenwasserstoffen möglich. In der Laborpraxis sollte man ungefährlichere Trockenmethoden, z. B. Verwendung von Molekularsieben, vorziehen.

  • Siehe auch DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (DGUV Information 213-851 "Working Safely in Laboratories"), Abschnitt 5.1.1