DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Ab- und Umfüllen

Bei jedem Umfüllen von Chemikalien besteht die Gefahr des Verschüttens, und damit die Gefahr von Hautkontakt oder Kontamination der Kleidung sowie des Einatmens von Dämpfen oder Stäuben und der Bildung zündfähiger Gemische.

Für das Umfüllen kleiner Chemikalienmengen im Labor gibt es einige Regeln, bei deren Einhaltung eine Gefährdung weitgehend vermieden wird:

  • Tätigkeiten, bei denen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlicher Konzentration oder Menge freigesetzt werden können, dürfen nur in Abzügen ausgeführt werden.

    Die Frontschieber sind bei solchen Tätigkeiten geschlossen zu halten; es sind bevorzugt die Seitenschieber zu benutzen.

  • Beim direkten Umfüllen sind Flüssigkeits- oder Pulvertrichter zu verwenden.

  • Beim Umfüllen von Flüssigkeiten, insbesondere mit toxischen oder ätzenden Eigenschaften ist das Unterstellen von Wannen sinnvoll. Beim Umfüllen von Feststoffen ist eine Papierunterlage empfehlenswert.

  • Beim Ab- oder Umfüllen entzündbarer Flüssigkeiten in Gebinden mit einem Fassungsvermögen > 5 Liter besteht die Gefahr der Zündung durch elektrostatische Aufladung. Gebinde ab einem Volumen von 5 Litern müssen daher aus leitfähigen Materialien bestehen und geerdet werden.

  • Die Dimensionen von Vorratsgefäßen, Trichtern und Auffanggefäßen müssen zueinander passen. Für die Entnahme kleiner Flüssigkeitsmengen sollte stets eine genügende Anzahl einfacher Tropfpipetten am Arbeitsplatz verfügbar sein.

  • Es ist verboten, Flüssigkeiten durch Ansaugen mit dem Mund zu pipettieren. Hierzu sind zwingend Pipettierhilfen oder Sicherheitspipetten zu verwenden, siehe Abbildung 39 und 40.

  • Beim Umfüllen von Flüssigkeiten aus einer Flasche, ist diese so zu halten, dass die Beschriftung bei waagrechter Lage oben ist, damit eventuell herunterfließende Tropfen diese nicht beschädigen. Fehlt der Gießring an einer Flasche, so soll diese nicht benutzt, sondern instandgesetzt werden.

  • Feste Stoffe aus Pulverflaschen sind nur mit einem sauberen Spatel oder Löffel zu entnehmen.

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Abb. 39
Pipettieren mit Sicherheitspipette

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Abb. 40
Verschiedene Pipettierhilfen

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Abb. 41
Laborflaschen mit angeformtem Gießring aus Glas (links) oder Kunststoffgießring (rechts)

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Abb. 42
Der Verschluss einer Flasche soll stets mit der Öffnung bzw. der benetzten Seite nach oben auf den Tisch abgelegt werden.

  • Der Vorratsflasche einmal entnommene Chemikalien dürfen nicht in diese zurückgegeben werden, da sonst der gesamte Vorrat verunreinigt werden könnte. Die dabei verwendeten Geräte sind nach einer Entnahme sofort zu reinigen.

  • Siehe auch DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (DGUV Information 213-851 "Working Safely in Laboratories"), Abschnitt 4.10 und 5.1