DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Information über Stoffeigenschaften und sicherheitstechnische Kenngrößen

Wichtige Hinweise auf Flüchtigkeit, Entzündbarkeit, Acidität, Toxizität, Fähigkeit zur Autooxidation oder zum spontanen Zerfall und andere Eigenschaften liefern die Etiketten der Original-Hersteller-Verpackungen von Chemikalien. Über die verwendeten Piktogramme und Gefahrenhinweise sowie Sicherheitshinweise informieren die Anhänge 3 und 4.

Beispiele von Kennzeichnungen auf Chemikaliengebinden sind in Abbildung 31 und 32 dargestellt.

Es ist immer zu empfehlen, selbst über mögliche Gefahren zu recherchieren und weitere Informationsquellen (Gefahrstoffdatenbanken im Internet, wie z. B. GESTIS oder GiSChem) heranzuziehen, siehe Anhang 1 "Informationsquellen".

Arbeitsvorschriften in Praktikumsbüchern und -manuskripten sind meist so weit erprobt, dass beim Einhalten der Arbeitsanweisungen zweckmäßiges und sicheres Arbeiten gewährleistet ist. Zusätzlich sind die stoff- und tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen zu beachten.

Viele Vorschriften aus der Literatur enthalten lediglich spärliche Hinweise auf Sicherheitsfragen. Bei allen Unklarheiten sind die Praktikumsverantwortlichen anzusprechen.

Hinweise auf gefährliche Eigenschaften lassen sich auch durch Analogieschlüsse auf Grund der Verwandtschaft chemischer Strukturen zu bekannten Stoffen erhalten. Vorsicht: Analogieschlüsse können aber auch in die Irre führen. So ist Benzol krebserzeugend, Toluol aber nicht. Näheres hierzu finden Sie im Kapitel 6 "Toxikologie".

Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften lassen sich mitunter aus Strukturen ableiten. So ist das Vorhandensein konjugierter Doppel- oder Dreifachbindungen, Peroxo-Brücken oder mehrerer Nitro-Gruppen ein wichtiger Hinweis auf erhöhte Reaktivität oder chemische Instabilität bis hin zu Explosivität der jeweiligen Moleküle.

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Abb. 31
Herstellerkennzeichnung auf Originalgebinde

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Abb. 32
Vereinfachte Kennzeichnung

Im Anhang 1 "Informationsquellen" sind Portale und Datenbanken im Internet aufgeführt, aus denen man wertvolle sicherheitstechnische Informationen erhalten kann. Auch in Online-Chemikalienkatalogen der Chemikalienhersteller ist über viele wichtige Stoffeigenschaften Auskunft zu finden.

Sollte die Arbeit mit Stoffen notwendig sein, über die nicht ausreichende Informationen vorliegen, so muss ihre Gefährlichkeit wie folgt unterstellt werden

  1. 1.

    akut toxisch (ein Aufnahmeweg ist ausreichend) (Kat. 3),

  2. 2.

    hautreizend (Kat. 2),

  3. 3.

    keimzellmutagen (Kat. 2),

  4. 4.

    hautsensibilisierend (Kat. 1) und

  5. 5.

    toxisch bei wiederholter Applikation (Kat. 2).

Zusätzlich können auch weitere Gefährdungen auftreten, z. B. die Entzündbarkeit der Gefahrstoffe (Informationen zur Einstufung der Gefahrstoffe sind im Anhang 3 enthalten).

Einatmen und Hautkontakt sind immer zu vermeiden und gegebenenfalls sind Vorkehrungen für den Fall von Zersetzungen zu treffen.

  • Siehe auch DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (DGUV Information 213-851 "Working Safely in Laboratories"), Abschnitt 3.2