Abschnitt 2.1 - 2.1 Zugangsberechtigung
Nur unterwiesene Personen dürfen in einem Labor tätig werden. Da in einem Labor mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist der Zugang nur für die Praktikumsteilnehmenden und die Betreuenden gestattet. Unbefugte haben keinen Zutritt.
Abb. 2
Laborgemäße Kleidung