DGUV Information 203-049 - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Praxistipps für Betriebe

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Abschnitt 3 - Arbeitsschutzorganisation

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Der Unternehmer

Der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer ist für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verantwortlich. Das nebenstehende Organigramm gibt beispielhaft eine Struktur für eine arbeitsschutzgerechte Delegation der Aufgaben zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wieder. Die Verantwortlichkeit des Unternehmers lässt sich grob in drei Teilbereiche gliedern:

1. Organisationsverantwortung:

Da der Unternehmer in der Regel nicht allen sich aus seiner Gesamtverantwortung ergebenden Unternehmerpflichten nachkommen kann, delegiert er einen Teil seiner Aufgaben an qualifiziertes Personal (Führungskräfte), die in dem ihnen übertragenen Rahmen die Aufgaben des Unternehmers wahrnehmen.

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2. Auswahlverantwortung:

Vor der Übertragung von Aufgaben auf Mitarbeiter hat der Unternehmer zu prüfen, ob diese über die zur Wahrnehmung der Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen (vgl. § 7 "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1 bzw. BGV A1)).

3. Aufsichtsverantwortung:

Wichtige Merkmale sind hierfür die Kontrolle des Personals auf ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben und die Wirksamkeitskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen. Hinweise zur Umsetzung einer vorschriftengerechten Arbeitsschutzorganisation sind der Information "Organisation des Arbeitsschutzes" (GUV-I 8631) zu entnehmen. Wichtige Elemente hier sind zum Beispiel:

  • Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen wurden an fachlich und persönlich geeignete Personen delegiert.

  • Die Beauftragung ist z.B. in Form einer Stellenbeschreibung, eines Arbeitsvertrages oder eines Einzelauftrages erfolgt und eine Einverständniserklärung zur Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben liegt vor.

  • In der Arbeitsschutzorganisation wurde verankert, dass die Umsetzung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren bzw. auf geänderte Gegebenheiten anzupassen sind.

Der Unternehmer hat die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen. So muss er z.B. festlegen, ob die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch eine befähigte Person, Elektrofachkraft oder im Team mit Elektrofachkraft und elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden sollen.

Die Elektrofachkraft

Kennzeichnend für eine Elektrofachkraft sind Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen im eigenen Arbeitsbereich, um mögliche Gefahren erkennen zu können sowie die Arbeiten sach- und sicherheitsgerecht ausführen zu können. Auf Grund der vielfältigen Arbeitsbereiche in der Elektrotechnik (Hoch- und Niederspannung, Gleich- und Wechselspannung, Energietechnik und Elektronik, ...) kann es keine "universelle Elektrofachkraft" geben. Eine Elektrofachkraft muss für den konkreten elektrotechnischen Arbeitsbereich die an sie gestellten Anforderungen erfüllen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt der befähigten Person (z.B. Elektrofachkraft). Die Aufsichtsverantwortung für elektrotechnisch unterwiesene Personen beinhaltet eine stichprobenartige Kontrolle der Wiederholungsprüfungen vor Ort.

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Unterweisung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Die Unterweisung für Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln erfolgt durch eine Elektrofachkraft und beinhaltet:

Theoretische Unterweisung

  • Unterrichtung über mögliche Gefahren durch den elektrischen Strom

  • Erläuterung der Prüffristen zu § 5 der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

  • Erläuterung der Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel

  • Einweisung in den notwendigen Prüfumfang

  • Unterscheidung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

  • Organisation der durchzuführenden Wiederholungsprüfungen

  • Unterweisung in der Führung eines Prüfnachweises

  • Belehrung darüber, dass bei festgestellten Mängeln die Geräte der Nutzung entzogen und ggf. einer Reparatur durch eine Elektrofachkraft zugeführt werden müssen.

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Praktische Unterweisung

  • Handhabung geeigneter Prüfgeräte mit eindeutiger Anzeige, z.B. "in Ordnung (i.O.)" oder "Fehler"

  • Dokumentation der Prüfung

  • Praxisnahe Übungen unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.