DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Das Arbeitssystem Kreditinstitut

Ein Arbeitssystem ist ein abgegrenztes System zur Erfüllung einer Aufgabe in einer bestimmten Arbeitsumgebung. In diesem System wirken Versicherte, Kunden, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände und Organisation sowie die Umgebung der Geschäftsstelle aufeinander ein.

Im vorliegenden Fall ist das Arbeitssystem "Kreditinstitut" in Bezug auf das Risiko eines Raubüberfalls (typisch, atypisch), räuberische Erpressung oder Geiselnahme zu untersuchen und zu beurteilen.

Zu berücksichtigende Tätigkeiten können z. B. sein:

  • Betreten und Verlassen der Geschäftsräume zu Beginn und Ende der Arbeits- bzw. Geschäftszeiten durch Versicherte

  • Aufbereitung, Bearbeitung oder Verwahrung von Banknoten

  • Geldannahme und -ausgabe

  • Geldtransporte

  • Geldautomatenver- und -entsorgung mit bzw. von Banknoten

  • Beratung der Kunden

  • Reinigung

  • Reparaturen

  • Inspektion, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten