DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Gebäude

Beurteilung des Gebäudes

Bei der Gefährdungsbeurteilung eines Gebäudes sind Besonderheiten wie Lage (Umgebung), Infrastruktur, räumliche Zuordnung von Sicherheitsbereichen und technische Einrichtungen zu berücksichtigen.

Besonderheiten des Gebäudes

Je nach Aufbau der Wände, Lage von Fenstern und Türen sowie deren Stabilität können zusätzliche Anreize entstehen, gerade dieses Gebäude für einen Überfall auszuwählen. Ist z. B. eine Geschäftsstelle in andere Geschäfte integriert (Shop-in-Shop-Lösung), können

  • Trennwände nicht raumhoch sein oder

  • dieser Bereich nicht abschließbar vom restlichen Verkaufsraum und damit der Zutritt für Dritte (Lieferanten, Reinigungspersonal) vom Kreditinstitut nicht beeinflussbar sein.

Auch die Übersichtlichkeit des Personaleingangs oder die Lage der Personal-/Kundenparkplätze können eine Rolle spielen.