Abschnitt 4.4 - 4.4 Gebäude
Beurteilung des Gebäudes
Bei der Gefährdungsbeurteilung eines Gebäudes sind Besonderheiten wie Lage (Umgebung), Infrastruktur, räumliche Zuordnung von Sicherheitsbereichen und technische Einrichtungen zu berücksichtigen.
Besonderheiten des Gebäudes
Je nach Aufbau der Wände, Lage von Fenstern und Türen sowie deren Stabilität können zusätzliche Anreize entstehen, gerade dieses Gebäude für einen Überfall auszuwählen. Ist z. B. eine Geschäftsstelle in andere Geschäfte integriert (Shop-in-Shop-Lösung), können
Trennwände nicht raumhoch sein oder
dieser Bereich nicht abschließbar vom restlichen Verkaufsraum und damit der Zutritt für Dritte (Lieferanten, Reinigungspersonal) vom Kreditinstitut nicht beeinflussbar sein.
Auch die Übersichtlichkeit des Personaleingangs oder die Lage der Personal-/Kundenparkplätze können eine Rolle spielen.