DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Art des Bargeldgeschäfts

Zu Beginn einer Gefährdungsbeurteilung kann eine Geldflussanalyse hilfreich sein. Mit den hieraus gewonnenen Erkenntnissen können sowohl die geeignete Art des Kassensicherungskonzeptes als auch die hierfür erforderlichen Sicherungen festgelegt werden.

Zu berücksichtigen sind hierbei z. B.:

  • Art und Anzahl der Bargeldtransaktionen

  • Höhe der Beträge

  • ob es sich überwiegend um Ein- oder Auszahlungen handelt

  • welche Rolle Sorten spielen

Aus der Art des Bargeldgeschäfts ergibt sich grundsätzlich noch keine direkte Gefährdung der Versicherten. Sie ergibt sich erst aus der Art, wie der Umgang mit dem Geld organisiert ist, z. B. ob

  • aus Kassenboxen bedient wird oder Automaten verwendet werden,

  • beschäftigten- oder kundenbediente Automaten eingesetzt werden,

  • Großein- und -auszahlungen über Diskretkassen erfolgen,

  • Einzahlungen über Tag-/Nachttresoranlagen, Recycler-Systeme erfolgen,

  • Gelder in internen Bereichen oder gut sichtbar in der Kassenbox aufbereitet werden,

  • ein zusätzlicher Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt.