DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 4 - 4 Bewertung der Gefährdungen

Nach der Analyse aller gefährdeten Bereiche bzw. Tätigkeiten ist eine Gewichtung und Bewertung der Gefährdungen für die Versicherten und sonstige Personen vorzunehmen. Hierbei sind neben der Beurteilung des vorhandenen oder vorgesehenen Sicherungskonzeptes auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß bzw. der Umfang der Gefährdung zu beachten.

Versicherte im Bargeldverkehr und Bargeldtransport sind der besonderen Gefahr eines Raubüberfalls ausgesetzt. Erkannte Gefahren sind auch unter dem Aspekt einer möglichen psychischen Belastung zu bewerten.

Je höher das Risiko, je wahrscheinlicher Versicherte bzw. Personen betroffen sein können, je höher der zu erwartende Körperschaden, umso dringender sind Maßnahmen erforderlich. Eine unmittelbare Gefahr erfordert sofortige Maßnahmen.