Abschnitt 14 - Muss die Absauganlage überprüft werden?
Ja, vor der ersten Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal im Jahr. Jede Prüfung muss im Prüfbuch dokumentiert werden.
Dazu gehören:
Messung des Volumenstroms
Sichtprüfung der Anlage (Rohre, Verbindungen, Dichtungen, Filter, etc.)
Erfassungsgeschwindigkeit
Es ist sinnvoll, mit der Anlagenbaufirma Werte wie Erfassungsgeschwindigkeit oder Luftgeschwindigkeit in den Luftleitungen vertraglich festzulegen. Diese Werte können sowohl zur Abnahmeprüfung als auch zu den regelmäßigen Wiederholungsprüfungen herangezogen werden.