DGUV Information 209-077 - Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen Saubere Luft beim Schweißen Geht das?

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 14 - ccc_1945_181001_02.jpg Muss die Absauganlage überprüft werden?

Ja, vor der ersten Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal im Jahr. Jede Prüfung muss im Prüfbuch dokumentiert werden.

Dazu gehören:

  • Messung des Volumenstroms

  • Sichtprüfung der Anlage (Rohre, Verbindungen, Dichtungen, Filter, etc.)

  • Erfassungsgeschwindigkeit

Es ist sinnvoll, mit der Anlagenbaufirma Werte wie Erfassungsgeschwindigkeit oder Luftgeschwindigkeit in den Luftleitungen vertraglich festzulegen. Diese Werte können sowohl zur Abnahmeprüfung als auch zu den regelmäßigen Wiederholungsprüfungen herangezogen werden.