Abschnitt 2.22 - 2.22 Verwendung
umfasst alle Tätigkeiten, wie Erproben, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um- und Abbau sowie Transport.
umfasst alle Tätigkeiten, wie Erproben, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um- und Abbau sowie Transport.