Abschnitt 2.17 - 2.17 Prüfperson
ist der in dieser DGUV Information gewählte Oberbegriff der für die Durchführung der Prüfung und die Bewertung der Ergebnisse verantwortlichen Person. Je nach anzuwendender Prüfgrundlage kann es sich um eine "Zur Prüfung befähigte Person" (siehe 2.24) und/oder um eine "Elektrofachkraft" (siehe 2.7) handeln.