Abschnitt 2.7 - 2.7 Elektrofachkraft
ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (DGUV Vorschrift 3 und 4; VDE 0105-100).