DGUV Information 213-021 - Nanomaterialien am Arbeitsplatz

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Abschnitt 1.5 - Nanopartikel an Arbeitsplätzen

An Arbeitsplätzen ergeben sich nach heutigem Kenntnisstand Expositionen gegenüber Partikeln im Nanomaßstab in erster Linie durch

  • Umgang mit gezielt hergestellten Nanopartikeln oder Anwendung von nanopartikelhaltigen Produkten.

  • Arbeitsverfahren, welche Partikel im Nanomaßstab als Nebenprodukte erzeugen.

Die industrielle Verwendung von Nanopartikeln wurde in der Schweiz im Rahmen der Studie "Nanoinventar" des Institut universitaire romand de Sante au Travail (IST) erstmals untersucht. Gemäß dieser auch von der Suva unterstützen Studie arbeiteten im Untersuchungsjahr (2007) im Produktionssektor 1309 Beschäftigte (0.08 %) direkt mit Nanopartikelanwendungen. Von den Firmen des Industriesektors ließ sich basierend auf der repräsentativen Befragung für 0.6 % eine Nanopartikelanwendung errechnen.

Branchen für die ein Umgang mit Nanopartikeln durch die Studie identifiziert werden konnte, sind z.B. Chemie, Elektrotechnik oder Automobilindustriezulieferer. Beim Umgang mit gezielt hergestellten Nanopartikeln wird die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme entscheidend von der Arbeitstechnik beeinflusst (vgl. auch 2.3. Schutzmaßnahmen).

Nanoskalige Partikel als Nebenprodukte (ultrafeine Partikel) sind zurzeit weitaus verbreiteter. Typische Quellen von solchen ultrafeinen Partikeln sind Schweiß- und thermische Schneidverfahren, Einsatz von dieselbetriebenen Fahrzeugen oder das Metallgießen. Auch das Rauchen ist eine bedeutende Quelle von Partikeln im Nanomaßstab. Dabei fallen die Teilchen üblicherweise fein verteilt im Abgas bzw. der Umgebungsluft als sogenanntes Aerosol an, so dass sie leicht eingeatmet werden können.

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